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133 lines
1015 B

BESCHLUSS
8
.
April
Strafsache
Betruges
u.a.
4
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
8
.
April
beschlossen
:
Anträge
Verurteilten
Beschluß
Senats
27
.
März
wendet
werden
zurückgewiesen
.
Gründe
:
Senat
hat
Beschluß
27
.
März
Revision
Verurteilten
Urteil
Strafkammer
Landgerichts
Amtsgericht
25
November
§
Abs.
verworfen
.
Beschluß
wendet
Verurteilte
Schreiben
4
.
April
Senatsentscheidung
"
Veto
Beschwerde
"
einlegt
Wiedereinsetzung
vorigen
Stand
begehrt
.
Anträge
Verurteilten
bleiben
erfolglos
.
angegriffenen
Beschluß
ist
Rechtsbehelf
mehr
zulässig
.
Revisionsgericht
kann
Entscheidung
Rechtskraft
tatrichterlichen
Urteils
herbeigeführt
hat
aufheben
ändern
BGHSt
94
;
NStZ
.
Wiedereinsetzung
vorigen
Stand
Ergänzung
Revisionsvortrags
ist
ebenfalls
mehr
möglich
Abs.
Beschluß
.
Änderung
Beschlusses
kommt
auch
§
Betracht
.
Senat
hat
Tatsachen
Beweisergebnisse
verwertet
Verurteilte
gehört
worden
wäre
noch
hat
Entscheidung
berücksichtigendes
Vorbringen
übergangen
.
Kuckein