You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

104 lines
911 B

BESCHLUSS
28
.
März
Strafsache
gefährlicher
Körperverletzung
4
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Antrag
Generalbundesanwalts
Anhörung
Beschwerdeführers
28
.
März
einstimmig
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
14
November
wird
unbegründet
verworfen
Nachprüfung
Urteils
Grund
Revisionsrechtfertigung
Rechtsfehler
Nachteil
Angeklagten
ergeben
hat
§
Abs.
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
Nebenkläger
Revisionsverfahren
entstandenen
notwendigen
Auslagen
tragen
.
ECLI
:
:
Ergänzend
bemerkt
Senat
Verteidigern
erhobenen
2
.
Verfahrensrüge
:
Hilfsbeweisantrag
Einholung
Sachverständigengutachtens
Aussagefähigkeit
Nebenklägers
ist
unzulässig
;
beweisende
Behauptung
Schuldspruch
richtet
ist
Antrag
nur
Fall
bestimmten
Rechtsfolgenentscheidung
gestellt
vgl.
Urteil
21
.
Oktober
BGHSt
.
Gegenerklärung
27
.
März
lag
Senat
Beratung
.
Sost-Scheible
Bender
Franke
Feilcke