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70 lines
567 B

BESCHLUSS
StR
16
.
Februar
Strafsache
schweren
Raubes
u.a.
4
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Anhörung
Generalbundesanwalts
Beschwerdeführers
16
.
Februar
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
Hagen
5
.
Juni
wird
§
Abs.
Maßgabe
§
Abs.
unbegründet
verworfen
Vollziehung
Jahren
Monaten
verhängten
Gesamtfreiheitsstrafe
Unterbringung
Angeklagten
Entziehungsanstalt
angeordnet
wird
vgl.
.
15
November
;
.
8
.
April
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
Nebenklägerin
Revisionsverfahren
entstandenen
notwendigen
Auslagen
tragen
.
Franke