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73 lines
620 B

BESCHLUSS
16
.
Mai
Strafsache
gefährlicher
Körperverletzung
u.a.
4
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Antrag
Generalbundesanwalts
Anhörung
Beschwerdeführers
16
.
Mai
einstimmig
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
Hagen
28
.
Juni
wird
unbegründet
verworfen
Nachprüfung
Urteils
Grund
Revisionsrechtfertigung
Rechtsfehler
Nachteil
Angeklagten
ergeben
hat
Abs.
.
Rüge
Verletzung
Öffentlichkeit
Verfahrens
§
§
Nr.
bemerkt
Senat
zwar
zulässig
erhoben
jedoch
eingeholten
dienstlichen
Erklärungen
ergeben
haben
unbegründet
ist
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
Sost-Scheible