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1.7 KiB

BESCHLUSS
16
.
Januar
Strafsache
versuchten
Diebstahls
ECLI
:
:
4
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Antrag
Generalbundesanwalts
Anhörung
Beschwerdeführers
16
.
Januar
gemäß
§
Abs.
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
8
.
Juni
wird
unbegründet
verworfen
Nachprüfung
Urteils
Grund
Revisionsrechtfertigung
Rechtsfehler
Nachteil
Angeklagten
ergeben
hat
§
Abs.
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
Gründe
:
1
.
Generalbundesanwalt
beantragte
vorläufige
Einstellung
§
Abs.
Fall
.
Urteilsgründe
versuchter
Diebstahl
nimmt
Senat
.
teilt
Bedenken
Generalbundesanwalts
Darstellung
Ergebnisses
molekulargenetischen
Vergleichsuntersuchung
beruhenden
Wahrscheinlichkeitsberechnung
Bezug
Innenseite
Handschuhs
sichergestellte
DNA-Mischspur
deutlich
abgrenzbarer
Hauptkomponente
.
Urteilsgründe
sind
Berechnung
Sachverständigen
DNA-Merkmale
Untersuchungssystemen
STR-Systeme
eingeflossen
.
Übereinstimmung
habe
so
Sachverständige
untersuchten
Merkmalen
gegeben
;
Angeklagte
Osteuropäer
sei
habe
signifikanten
Einfluss
Wahrscheinlichkeit
Sachverständige
Trillionen
beziffert
hat
.
hat
Landgericht
auch
neueren
Rechtsprechung
Bundesgerichtshofs
Darstellungsanforderungen
genügt
vgl.
nur
Urteile
21
.
März
BGHSt
217
;
5
.
Juni
NStZ
.
Landgericht
Festsetzung
Einzelstrafe
Fall
Monate
Voraussetzungen
§
StGB
unerörtert
gelassen
hat
gefährdet
Bestand
Strafausspruchs
.
Urteil
festgestellten
Einbindung
Angeklagten
ausgeurteilten
Fällen
tätige
organisierte
Tätergruppe
lag
Verhängung
Geldstrafe
Fall
.
2
.
Senat
kann
Revision
Beschluss
§
Abs.
verwerfen
vgl.
Beschluss
23
Juli
.
Auch
Ansicht
Generalbundesanwalts
hat
Rechtsmittel
Ergebnis
Erfolg
.
Sost-Scheible
Roggenbuck
Bender
Franke
Quentin