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334 lines
2.7 KiB

BESCHLUSS
4
.
Dezember
Strafsache
gefährlicher
Körperverletzung
u.a.
ECLI
:
:
BGH:2018:041218B4STR418.18.0
4
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Anhörung
Generalbundesanwalts
Beschwerdeführers
4
.
Dezember
gemäß
§
Abs.
beschlossen
:
1
.
Revision
Angeklagten
wird
Urteil
Landgerichts
10
.
April
zugehörigen
Feststellungen
aufgehoben
Angeklagte
II
.
Fall
Urteilsgründe
verurteilt
worden
ist
Gesamtstrafenausspruch
Entscheidung
Einziehung
.
2
.
Umfang
Aufhebung
wird
Sache
neuer
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Rechtsmittels
andere
Strafkammer
Landgerichts
zurückverwiesen
.
3
.
weiter
gehende
Revision
wird
verworfen
.
Gründe
:
Landgericht
hat
Angeklagten
gefährlicher
Körperverletzung
Tateinheit
Nötigung
Bedrohung
Betrugs
Tateinheit
Diebstahl
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahren
Monaten
verurteilt
.
hat
Unterbringung
Entziehungsanstalt
angeordnet
Messer
eingezogen
.
hiergegen
gerichtete
Revision
hat
Beschlussformel
ersichtlichen
Teilerfolg
.
Übrigen
ist
unbegründet
Sinne
§
Abs.
.
1
.
Verurteilung
Bedrohung
II
.
Fall
Urteilsgründe
hält
revisionsrechtlicher
Überprüfung
stand
.
Feststellungen
geriet
Angeklagte
Zeugen
Betäubungsmittelgeschäft
Streit
.
entwickelte
verbale
Auseinandersetzung
mündete
Angeklagte
Küchenmesser
Hand
nahm
zweimal
Richtung
Bauches
Zeugen
stach
Angriff
jedoch
Sprünge
hinten
ausweichen
konnte
.
ließ
Angeklagte
Zeugen
steckte
Messer
.
Strafkammer
hat
Stiche
Androhung
vorsätzlichen
Tötungsdelikts
gewertet
Angeklagte
auch
bereits
unmittelbar
angesetzt
habe
.
Allerdings
sei
strafbefreiend
zurückgetreten
UA
.
Feststellungen
belegen
Angeklagte
Zeugen
Sinne
§
Abs.
StGB
Begehung
Verbrechens
bedroht
hat
.
Tatbestand
Bedrohung
§
Abs.
StGB
setzt
ausdrücklich
erklärte
konkludent
Ausdruck
gebrachte
Inaussichtstellen
Begehung
Verbrechens
Drohungsadressaten
nahestehende
Person
vgl.
Beschluss
15
.
Januar
NStZ
.
.
Drohen
kann
nur
Hinweis
etwas
noch
Zukünftiges
begriffen
werden
.
Verwirklichung
Geschehens
kann
aber
zugleich
Ankündigung
liegen
vgl.
Beschluss
8
.
Juni
NStZ
;
Eser/Eisele
StGB
29
.
Aufl
.
.
.
Anforderungen
entsprechendes
Inaussichtstellen
noch
bevorstehenden
Verbrechens
lässt
Urteilsgründen
entnehmen
.
Strafkammer
hat
Stichen
nur
Ausweichbewegungen
Zeugen
folgenlos
blieben
lediglich
Warngesten
Tötungsversuch
Beginn
verbrecherischen
Handelns
gesehen
.
Angriffen
Ankündigung
vorausging
ergeben
Feststellungen
.
Zwar
kann
auch
Ausführung
Verbrechens
etwa
versuchten
Erpressung
Bedrohung
weiteren
Verbrechen
liegen
.
auch
findet
Feststellungen
Beleg
.
2
.
Sache
bedarf
insoweit
neuer
Verhandlung
Entscheidung
.
Aufhebung
verbundene
Wegfall
Einzelstrafe
Jahr
Freiheitsstrafe
zieht
Aufhebung
Gesamtstrafe
.
Auch
Einziehung
verwendeten
Messers
kann
bestehen
bleiben
.
Sost-Scheible
Quentin
Bender