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119 lines
924 B

BESCHLUSS
8
.
März
Strafsache
unerlaubten
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
4
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Anhörung
Beschwerdeführers
Generalbundesanwalts
Ziffer
Antrag
8
.
März
einstimmig
§
§
Abs.
beschlossen
:
1
.
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
6
.
April
wird
verurteilt
worden
ist
unbegründet
verworfen
Nachprüfung
Urteils
Grund
Revisionsrechtfertigung
Rechtsfehler
Nachteil
Angeklagten
ergeben
hat
.
2
.
Jedoch
wird
Tenor
dahingehend
ergänzt
Angeklagte
Fall
Anklage
31
.
Oktober
freigesprochen
wird
;
insoweit
trägt
Staatskasse
Kosten
Verfahrens
notwendigen
Auslagen
Angeklagten
.
Landgericht
hat
insoweit
festgestellt
Angeklagte
Lieferung
3
.
Mai
sichergestellten
Kilogramm
Kokain
beteiligt
war
Zusammenhang
gleichen
Tag
erfolgten
Entgegennahme
Millionen
.
Lire
Erwerb
Kilogramm
Kokain
13
.
Mai
bestand
.
3
.
Beschwerdeführer
hat
übrigen
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
Kuckein
Sost-Scheible