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110 lines
851 B

BESCHLUSS
30
.
Januar
Strafsache
1
.
2
.
schweren
sexuellen
Missbrauchs
Kindern
u.a.
hier
:
Anhörungsrüge
Angeklagten
4
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
30
.
Januar
beschlossen
:
Anhörungsrüge
Verurteilten
Beschluss
Senats
9
.
Oktober
wird
kostenpflichtig
zurückgewiesen
.
Gründe
:
Senat
hat
Revision
Verurteilten
Urteil
Landgerichts
12
.
März
Beschluss
9
.
Oktober
gemäß
Abs.
unbegründet
verworfen
.
Hiergegen
hat
Verurteilte
Schriftsatz
19
November
Anhörungsrüge
gemäß
§
356a
erhoben
.
Anhörungsrüge
ist
unbegründet
.
Schriftsatz
Verurteilten
25
.
September
war
Gegenstand
Senatsberatung
.
Verletzung
rechtlichen
Gehörs
liegt
.
Senat
hat
Entscheidung
Tatsachen
Beweisergebnisse
verwertet
Verurteilte
gehört
worden
wäre
noch
hat
Entscheidung
berücksichtigendes
Vorbringen
Verurteilten
übergangen
.
Roggenbuck
Quentin
Franke