You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

247 lines
2.2 KiB

BESCHLUSS
2
.
August
Strafsache
schweren
räuberischen
Diebstahls
4
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Anhörung
Generalbundesanwalts
Beschwerdeführerin
2
.
August
gemäß
§
Abs.
beschlossen
:
1
.
Revision
Angeklagten
wird
Urteil
28
.
März
aufgehoben
Entscheidung
Vollstreckungsreihenfolge
gemäß
§
Abs.
StGB
.
abgesehen
worden
ist
.
2
.
Umfang
Aufhebung
wird
Sache
neuer
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
andere
Strafkammer
Landgerichts
zurückverwiesen
.
3
.
weiter
gehende
Revision
wird
verworfen
.
Gründe
:
Landgericht
hat
Angeklagte
räuberischen
Diebstahls
schweren
räuberischen
Diebstahls
Fällen
Fall
Tateinheit
vorsätzlicher
Körperverletzung
Diebstahls
Diebstahls
Waffen
Fällen
Fall
Tateinheit
vorsätzlicher
Körperverletzung
versuchter
gefährlicher
Körperverletzung
Widerstands
Vollstreckungsbeamte
Tateinheit
versuchter
gefährlicher
Körperverletzung
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahren
Monaten
verurteilt
;
hat
Unterbringung
Angeklagten
Entziehungsanstalt
angeordnet
.
Verletzung
materiellen
Rechts
gestützte
Revision
Angeklagten
ist
Schuldspruch
Strafausspruch
richtet
unbegründet
Sinne
§
Abs.
;
auch
Anordnung
Unterbringung
Entziehungsanstalt
hält
rechtlicher
Nachprüfung
stand
.
bedarf
Vollstreckungsreihenfolge
erneuter
tatrichterlicher
Entscheidung
.
Landgericht
hat
insofern
nähere
Ausführungen
Grundentscheidung
Gesetzgebers
§
Abs.
StGB
vorgesehenen
Reihenfolge
belassen
Falle
Freiheitsstrafe
getroffenen
Unterbringungsanordnung
Maßregel
Strafe
vollziehen
ist
.
war
damaliger
Sicht
beanstanden
.
landgerichtlichen
Entscheidung
ist
jedoch
Gesetz
Sicherung
Unterbringung
psychiatrischen
Krankenhaus
Entziehungsanstalt
16
Juli
.
Kraft
getreten
insofern
bedeutsame
Neuregelung
enthält
§
Revisionsgericht
berücksichtigen
ist
.
§
Abs.
Sätze
StGB
soll
Gericht
Anordnung
Unterbringung
Entziehungsanstalt
zeitigen
Freiheitsstrafe
über
Jahren
bestimmen
Teil
Strafe
Maßregel
vollziehen
ist
;
ist
Teil
Strafe
so
bemessen
Vollziehung
anschließenden
Unterbringung
Entscheidung
Reststrafaussetzung
Bewährung
§
Abs.
Satz
StGB
möglich
ist
.
Gesetzesänderung
bedarf
erneuten
tatrichterlichen
Entscheidung
Vollstreckungsreihenfolge
Verschlechterungsverbot
beachten
ist
.
RiBGH
Dr.
ist
gehindert
unterschreiben
Sost-Scheible