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71 lines
667 B

BESCHLUSS
5
.
Juni
Strafsache
schwerer
Brandstiftung
u.a.
4
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Antrag
Generalbundesanwalts
Anhörung
Beschwerdeführers
5
.
Juni
einstimmig
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
Essen
1
.
März
wird
unbegründet
verworfen
Nachprüfung
Urteils
Grund
Revisionsrechtfertigung
Rechtsfehler
Nachteil
Angeklagten
ergeben
hat
Abs.
.
Jedoch
wird
Schuldspruch
entsprechend
Urteilsgründen
Sitzungsniederschrift
verkündeten
Urteilsformel
berichtigt
Angeklagte
vorsätzlichen
Eingriffs
Straßenverkehr
vorsätzlichen
Gefährdung
Straßenverkehrs
schuldig
ist
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
Sost-Scheible