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106 lines
955 B

BESCHLUSS
9
November
Strafsache
versuchten
Mordes
tateinheitlichen
Fällen
u.a.
4
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Antrag
Generalbundesanwalts
Anhörung
Beschwerdeführers
9
November
einstimmig
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
19
.
Januar
wird
unbegründet
verworfen
Nachprüfung
Urteils
Grund
Revisionsrechtfertigung
Rechtsfehler
Nachteil
Angeklagten
ergeben
hat
§
Abs.
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
ECLI
:
:
Ergänzend
Antragsschrift
Generalbundesanwalts
bemerkt
Senat
:
Verfahrensrüge
Revision
Ablehnung
Beweisantrags
Einholung
chemischen
pyrotechnischen
Gutachtens
hilfsweise
zusätzlich
Gutachtens
anderen
Fachbereich
wendet
ist
bereits
unzulässig
Revision
Explosivstoffgutachten
Sachverständigen
Dr.
11
Juli
vorlegt
noch
Inhalt
Vermerks
Berichterstatters
20
.
Dezember
Beweisantrag
ablehnenden
Beschluss
22
.
Dezember
erwähntes
Sachverständigen
Dr.
vorträgt
.
Franke
Roggenbuck
Bender
Feilcke