You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

247 lines
1.9 KiB

BESCHLUSS
4
Juli
Strafsache
Vergewaltigung
u.a.
4
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Antrag
Generalbundesanwalts
Anhörung
Beschwerdeführers
4
Juli
gemäß
Abs.
beschlossen
:
Anträge
Angeklagten
26
.
Januar
13
.
Februar
Wiedereinsetzung
vorigen
Stand
Versäumung
Frist
Begründung
Revision
Urteil
Landgerichts
26
.
September
gewähren
werden
unzulässig
verworfen
.
Gründe
:
Landgericht
hat
Angeklagten
Vergewaltigung
Fällen
Fällen
Tateinheit
sexuellem
Mißbrauch
Schutzbefohlenen
sexuellen
Mißbrauchs
Schutzbefohlenen
Fällen
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahren
Monaten
verurteilt
.
Verkündung
Urteils
wurde
Angeklagten
Rechtsmittelbelehrung
erteilt
Bl
.
.
.
Urteil
hat
Angeklagte
selbst
fristgerecht
"
Berufung
eingelegt
.
Revision
behandelnde
Rechtsmittel
§
wurde
jedoch
Angeklagten
Protokoll
Geschäftsstelle
Verteidiger
Urteil
17
November
zugestellt
wurde
Bl
.
.
begründet
.
Beschluß
8
.
Januar
hat
Landgericht
Revision
Angeklagten
unzulässig
verworfen
§
Abs.
.
Beschluß
wurde
Verteidiger
Angeklagten
19
.
Januar
stellt
Bl
.
.
;
Angeklagten
wurde
formlos
übersandt
Bl
.
.
.
Schreiben
26
.
Januar
eingegangen
Landgericht
30
.
Januar
Bl
.
.
teilte
Angeklagte
Beschluß
22
.
Januar
erhalten
habe
.
bat
u.a.
Verlängerung
Revisionsbegründungsfrist
anderen
Rechtsanwalt
"
besorgen
"
müsse
Revision
begründet
.
weiteren
persönlichen
Schreiben
13
.
Februar
eingegangen
Landgericht
18
.
Februar
Bl
.
.
beantragte
Wiedereinsetzung
vorigen
Stand
.
Begründung
macht
Einwendungen
Verurteilung
geltend
.
Schreiben
Angeklagten
enthaltenen
Wiedereinsetzungsanträge
sind
bereits
unzulässig
verwerfen
versäumte
Handlung
gesetzlichen
Erfordernissen
genügende
Begründung
Revision
nachgeholt
wurde
§
Abs.
Satz
StPO
;
vgl.
BGHSt
;
f.
;
Kleinknecht/Meyer-Goßner
44
.
Aufl
.
Rdn
.
m.w
.
.
Zuschrift
Generalbundesanwalts
25
.
Mai
genannten
Erwägungen
kommt
.
Meyer-Goßner
Kuckein