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626 lines
5.2 KiB

BESCHLUSS
16
Juli
Strafsache
1
.
2
.
unerlaubten
Besitzes
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
u.a.
4
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Anhörung
Generalbundesanwalts
Beschwerdeführer
16
Juli
gemäß
§
Abs.
beschlossen
:
1
.
Revisionen
Angeklagten
wird
Urteil
Landgerichts
20
.
Angeklagten
betrifft
Feststellungen
aufgehoben
.
2
.
Umfang
Aufhebung
wird
Sache
neuer
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Rechtsmittel
andere
Strafkammer
Landgerichts
zurückverwiesen
.
Gründe
:
Landgericht
hat
Angeklagten
unerlaubten
Besitzes
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
Tateinheit
Beihilfe
unerlaubten
Handeltreiben
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
Fällen
Fällen
Angeklagten
Beihilfe
unerlaubten
Handeltreiben
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
Freiheitsstrafen
Jahren
Monaten
Jahren
Monaten
verurteilt
.
hat
Einziehung
sichergestellten
Gegenständen
Verfall
Wertersatz
Höhe
erweiterten
Verfall
Höhe
angeordnet
.
Revisionen
Angeklagten
haben
Sachrüge
Erfolg
.
Strafkammer
hat
folgende
Feststellungen
getroffen
:
November
beauftragte
gesondert
verfolgte
klagten
Entlohnung
Pkw
Ikea-Parkplatz
Wohnung
F.
fahren
Inhalt
dort
deponieren
.
Kofferraum
befand
große
Tasche
mindestens
Kilogramm
Marihuana
Wirkstoffgehalt
mindestens
%
.
Angeklagte
deponierte
Marihuana
mäß
vorheriger
Absprache
Halbbruder
Angeklagten
Zimmer
selben
Haus
Angeklagte
ständig
Zugang
hatten
Fall
Urteilsgründe
.
selben
Tag
holte
Angeklagte
Auftrag
Entlohnung
erneut
Reisetaschen
jeweils
mindestens
Kilogramm
Marihuana
mindestens
%
Wirkstoffgehalt
IkeaParkplatz
deponierte
Absprache
Angeklagten
wiederum
Zimmer
.
Taschen
enthielten
Haschischplatten
Angeklagte
Angeklagten
herausnahm
gesondert
lagerte
Fall
Urteilsgründe
.
6
.
Dezember
übernahm
Angeklagte
Auftrag
Entlohnung
Ikea-Parkplatz
erneut
Taschen
jeweils
mindestens
Kilogramm
Marihuana
mindestens
%
Wirkstoffgehalt
deponierte
Absprache
Angeklagten
Zimmer
Fall
Urteilsgründe
.
13
.
Dezember
fuhr
Angeklagte
gemeinsam
Ikea-Parkplatz
übernahm
Taschen
insgesamt
Kilogramm
Marihuana
Wirkstoffgehalt
%
Kilogramm
cannabishaltigem
Material
.
Fahrt
Haus
Marihuana
gemäß
Absprache
Angeklagten
Zimmer
lagern
wollte
wurde
Polizeibeamten
angehalten
festgenommen
.
Betäubungsmittel
wurden
sichergestellt
Fall
Urteilsgründe
.
Angeklagte
gab
gelagerten
mitteln
mindestens
viermal
Kuriere
.
genau
Mengen
einzelnen
Taten
Angeklagten
Zimmer
verbrachten
Betäubungsmittel
herausgegeben
wurden
konnte
festgestellt
werden
.
Zimmer
Angeklagten
wurden
Durchsuchung
Rahmen
Ermittlungsverfahrens
u.a.
g
Marihuana
g
cannabishaltiges
Material
Haschischplatten
sichergestellt
.
II
.
Revisionen
Angeklagten
haben
Erfolg
Annahme
selbständigen
Taten
rechtlichen
Prüfung
standhält
.
1
.
ständiger
Rechtsprechung
verwirklicht
gleichzeitige
Besitz
verschiedenartiger
Betäubungsmittel
Tatbestand
unerlaubten
Besitzes
Betäubungsmitteln
nur
einmal
vgl.
Urteil
1
.
August
173/78
;
Beschluss
19
.
August
;
Urteil
8
.
April
NStZ-RR
227
;
Urteil
11
.
Dezember
NStZ-RR
148
;
Beschluss
12
.
Oktober
NStZ
.
täterschaftlich
begangenen
unerlaubten
Handeltreiben
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
tritt
.
.
;
vgl.
Beschluss
17
.
Mai
BGHSt
f.
;
Beschluss
2
.
Oktober
NStZ-RR
.
hat
Wertgleichheit
Kraft
selbständige
Voraussetzungen
§
Abs.
Nr.
erfüllende
Taten
unerlaubten
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
untereinander
Tateinheit
verbinden
vgl.
Beschluss
17
.
Mai
BGHSt
;
4
.
Aufl
.
.
.
Zusammentreffen
täterschaftlichem
Besitz
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
Beihilfe
Handeltreiben
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
behält
Besitz
aber
eigenen
Unrechtsgehalt
tritt
besteht
vielmehr
Tateinheit
.
.
;
u.a.
Beschluss
2
.
Oktober
NStZ-RR
58
;
Weber
aaO
.
.
unerlaubte
Besitz
Betäubungsmitteln
hat
Fällen
demgemäß
auch
Kraft
selbständige
Fälle
Beihilfe
Handeltreiben
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
Tateinheit
verklammern
.
2
.
Feststellungen
lassen
besorgen
Angeklagten
tatsächliche
Verfügungsgewalt
zumindest
zeitweise
gleichzeitig
Betäubungsmittel
nur
festgestellten
Taten
ausgeübt
haben
.
scheint
naheliegend
jedenfalls
Fall
Urteilsgründe
selben
Tag
übernommenen
Betäubungsmittel
gleichzeitig
aufbewahrt
wurden
Angeklagten
Tat
Urteilsgründe
sichergestellten
Haschischplatten
Fall
Urteilsgründe
gehandelt
hat
.
Senat
hat
abgesehen
Schuldspruch
selbst
ändern
.
Landgericht
feststellen
konnte
genau
Mengen
Dritte
herausgegeben
wurden
kann
ausgeschlossen
werden
neue
Tatrichter
weiter
gehende
Feststellungen
zeitgleichen
Aufbewahrung
Betäubungsmitteln
verschiedenen
Taten
treffen
vermag
.
Angeklagte
Fall
Urteilsgründe
Betäubungsmittel
früheren
Taten
Besitz
hatte
würde
allerdings
allein
zeitgleiche
Zusage
Aufbewahrung
weiterer
Betäubungsmittel
ausreichen
auch
Beihilfehandlung
Tateinheit
verbinden
.
.
Sollte
neue
Tatrichter
wiederum
Tatbeteiligung
Angeklagten
feststellen
wird
Gelegenheit
haben
Eigentumsverhältnisse
sichergestellten
Taschen
Blick
nehmen
.
Einziehung
§
Abs.
Abs.
Nr.
StGB
setzt
Täter
Zeitpunkt
letzten
tatrichterlichen
Entscheidung
Eigentümer
Sache
ist
;
Übrigen
kommt
Einziehung
Eigentum
anderen
Tatbeteiligten
stehenden
standes
nur
Betracht
Verwendung
gebilligt
leichtfertig
beigetragen
hat
Fischer
StGB
60
.
Aufl
.
.
.
Roggenbuck
RiBGH
Dr.
ist
Urlaubs
ortsabwesend
Unterschriftsleistung
gehindert
.
Bender
Quentin