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91 lines
729 B

BESCHLUSS
16
.
Mai
Strafsache
Vergewaltigung
u.a.
4
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Antrag
Generalbundesanwalts
Hinblick
Verfahrensbeschränkung
Zustimmung
Anhörung
Beschwerdeführers
16
.
Mai
gemäß
§
§
Abs.
Abs.
beschlossen
:
1
.
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
20
November
wird
Maßgabe
unbegründet
verworfen
Ausspruch
Einziehung
Digitalkamera
"
"
Laptops
"
Pavillion
"
CD-Rom
entfällt
.
2
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
Gründe
:
Senat
beschränkt
Zustimmung
Generalbundesanwalts
Verfolgung
Tat
Landgericht
Ausnahme
angeordneten
Einziehung
festgesetzten
Rechtsfolgen
§
Abs.
.
Überprüfung
Urteils
hat
Übrigen
Rechtsfehler
Nachteil
Angeklagten
ergeben
§
.
.
Kuckein
Sost-Scheible