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48 lines
390 B

BESCHLUSS
16
.
Dezember
Strafsache
Betrugs
3
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Anhörung
Generalbundesanwalts
Beschwerdeführers
16
.
Dezember
gemäß
§
Abs.
einstimmig
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
5
.
Dezember
wird
verworfen
.
Gründe
:
eingeholten
dienstlichen
Äußerungen
steht
Angeklagte
Hauptverhandlung
anwesend
war
wirksam
Rechtsmittel
verzichtet
hat
.