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116 lines
918 B

BESCHLUSS
StR
24
Juli
Strafsache
schweren
sexuellen
Missbrauchs
Kindern
;
hier
:
Anhörungsrüge
3
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
24
Juli
gemäß
§
beschlossen
:
Antrag
Verurteilten
Verfahren
Verletzung
Anspruchs
rechtliches
Gehör
Lage
Erlass
Senatsentscheidung
24
.
Juni
zurückzuversetzen
wird
Kosten
verworfen
.
Gründe
:
rechtliche
Gehör
Verurteilten
ist
verletzt
.
Begründung
Antrags
ergibt
letztlich
auch
gar
Gehörsverstoß
geltend
machen
will
fehlerhafte
Anwendung
§
Abs.
Satz
beanstandet
.
verkennt
auch
Senat
Unzulässigkeit
Verfahrensrügen
ergänzend
inhaltlichen
Prüfung
unterzogen
Sache
durchgreifend
erachtet
hat
.
Tatsächlich
rügt
somit
Senat
entscheidungsrelevanten
Sachvortrag
unbeachtet
gelassen
hätte
;
vielmehr
macht
geltend
Beschluss
Senats
24
.
Juni
beruhe
falscher
Rechtsanwendung
.
kann
Verfahren
§
indessen
beanstanden
.
Antrag
erweist
schon
unzulässig
.
Sost-Scheible
Lienen