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9.1 KiB

BESCHLUSS
22
.
März
Strafsache
Untreue
ECLI
:
:
3
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Anhörung
Generalbundesanwalts
Beschwerdeführers
22
.
März
gemäß
§
Abs.
einstimmig
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
wird
Urteil
Landgerichts
10
.
Mai
Feststellungen
aufgehoben
.
Sache
wird
neuer
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Rechtsmittels
andere
Strafkammer
Landgerichts
zurückverwiesen
.
Gründe
:
Landgericht
hat
Angeklagten
Untreue
Fällen
Einbeziehung
Vorstrafe
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahren
Monaten
verurteilt
bestimmt
Monate
verhängten
Strafe
rechtsstaatswidriger
Verfahrensverzögerung
vollstreckt
gelten
.
Revision
Angeklagten
Verletzung
materiellen
Rechts
rügt
hat
Erfolg
.
1
.
Landgericht
getroffenen
Feststellungen
war
Angeklagte
vertretungsberechtigter
Komplementär
März
gründeten
"
Dr.
"
fortan
:
KG
.
Gesellschaft
fungierte
Treuhänderin
Rahmen
Geschäftsmodells
AG
Folgenden
:
AG
.
AG
emittierte
Inhaberschuldverschreibungen
jährliche
Verzinsung
bis
zu
%
Anlagekapital
Aussicht
stellte
.
lag
folgendes
Konzept
zugrunde
:
AG
sollte
Immobilien
Wege
gerung
erwerben
anschließend
gewinnbringend
weiterveräußern
.
Immobilienkäufe
sollten
Teil
Eigenkapital
finanziert
werden
Refinanzierung
AG
Inhaberschuldverschreibungen
leger
ausgab
.
jeweilige
Anlagesumme
sollte
Grundschulden
abgesichert
werden
.
Anleger
zahlten
Einlagen
Treuhänder
AG
Gelder
erlangen
entsprechender
Höhe
werthaltige
Grundschulden
bestellen
hatte
.
4
Juli
schloss
KG
AG
treuhandvertrag
.
verpflichtete
Einlagen
Anleger
Inhaberschuldverschreibungen
investiert
hatten
Treuhandkonten
entgegenzunehmen
nur
dann
AG
entsprechender
Höhe
Zug
Zug
Grundschuldbriefe
ausgehändigt
werden
Hinblick
Werthaltigkeit
Grundschulden
bestimmten
Anforderungen
genügen
.
Überdies
übernahm
KG
Vereinbarung
Verpflichtungen
vormaligen
Treuhänders
Rechtsanwalt
Rahmentreuhandvertrag
AG
Einzeltreuhandverträgen
Alt-)Anlegern
.
Neu-)Anlegern
schloss
Angeklagte
"
gleichgelagerte
"
Treuhandverträge
ebenfalls
vorsahen
KG
jeweilige
Anlagekapital
entgegennimmt
nur
dann
AG
weiterleitet
entsprechender
Höhe
Zug
Zug
bestimmten
Anforderungen
genügende
Grundschuldbriefe
übergeben
.
Weiterhin
war
dort
bestimmt
sollte
AG
Rückzahlung
Anlagekapitals
Monat
Verzug
kommen
KG
Anleger
verpflichtet
ist
unverzüglich
Grundschuldbriefe
verwerten
Erlös
Rückzahlungsanspruch
erfüllen
.
Zeitraum
27
.
Juni
15
November
gingen
Bankkonten
KG
Zahlungen
Anlegern
Gesamthöhe
wohingegen
Gunsten
AG
lediglich
Grundschuld
Höhe
eingetragen
wurde
.
Zuge
Übertragung
Treuhandverhältnisses
hatte
Erbin
vormaligen
Treuhänders
Gesellschaft
Grundschulden
zusammen
abgetreten
Absicherung
Einlagen
Anlegern
insgesamt
dienen
sollten
.
Zeitraum
4
Juli
15
November
nahm
Angeklagte
folgenden
Handlungen
Verletzung
obliegenden
vertraglichen
Pflichten
:
Angeklagte
überließ
Aufsichtsratsvorsitzenden
Rechtsanwalt
AG
Bankkonten
Zugangscodes
linebanking
.
11
Juli
25
.
Oktober
tätigte
Rechtsanwalt
Vielzahl
Online-Überweisungen
Lasten
Kontos
sodass
Anlagegelder
insgesamt
unbesichert
abflossen
Fall
Anklageschrift
.
Zeitraum
9
November
4
Juli
verfügte
Angeklagte
insgesamt
34-mal
über
Bankkonten
gutgeschriebene
Einlagen
Gesamthöhe
weiligen
Geldbeträge
eigene
Zwecke
Privatkonto
Konto
Lebensgefährtin
überwies
bar
abhob
Fälle
Anklageschrift
.
Angeklagte
Absicherung
Anlegern
dienende
Grundschulden
verwertet
hatte
Erbin
vormaligen
Treuhänders
KG
abgetreten
hatte
verwendete
Zeit
20
November
2
.
Februar
12
November
15
November
Fällen
jeweiligen
Erlös
eigene
Zwecke
.
bediente
Angeklagte
Forderungen
privaten
Gläubigern
.
363.803,87
verfügte
Lebensunterhalt
finanzieren
folgt
:
Verwertungserlösen
ganz
teilweise
Bankkonten
KG
gutgeschrieben
worden
waren
überwies
Teilbeträge
Privatkonto
Konto
beherrschten
Unternehmens
;
weitere
Teilbeträge
hob
bar
Fälle
Anklageschrift
.
2
.
Landgericht
hat
angenommen
Angeklagte
habe
festgestellten
Handlungen
Straftatbestand
Untreue
Missbrauchsalternative
gemäß
§
Abs.
Alternative
StGB
verwirklicht
.
"
Treuhänder
"
habe
Vermögensbetreuungspflichten
verletzt
Anlegern
geschlossenen
vormaligen
Treuhänder
übernommenen
Treuhandverträgen
ergäben
.
seien
Anlegern
Vermögensnachteile
insgesamt
entstanden
.
II
.
1
.
Schuldspruch
hält
sachlich-rechtlicher
Nachprüfung
stand
.
Verurteilung
Angeklagten
Untreue
Fällen
§
Abs.
Alternative
§
Abs.
Nr.
§
StGB
wird
Feststellungen
getragen
.
belegen
Angeklagte
Anlegern
pflichtwidrigen
Handlungen
Vermögensnachteile
zufügte
.
Vermögensschäden
wären
eingetreten
Anlegern
AG
werthaltige
vertragliche
Ansprüche
Rückzahlung
Anlagekapitals
Zinsen
zugestanden
hätten
.
verhalten
Urteilsgründe
.
Vermögensnachteil
Taterfolg
Untreue
ist
Vergleich
gesamten
betreuten
Vermögens
pflichtwidrigen
Handlung
wirtschaftlichen
Gesichtspunkten
prüfen
vgl.
Beschlüsse
17
.
August
StR
NStZ-RR
;
26
November
BGHSt
abgedruckt
;
Urteil
27
Juli
NStZ
.
Auch
Verzicht
Einräumung
Aufgabe
Sicherheiten
Forderung
Vermögensinhabers
kann
Vermögensschaden
bewirken
StGB
29
.
Aufl
.
.
.
Besteht
Vermögensinhaber
konkrete
Gefahr
ausstehenden
Forderung
auszufallen
so
liegt
bereits
Zeitpunkt
Verzichts
Aufgabe
drohenden
Vermögensverlust
regelmäßig
Tatgericht
Höhe
beziffernder
vgl.
BVerfG
Beschluss
23
.
Juni
u.a.
BVerfGE
.
;
Beschluss
26
November
aaO
;
StGB
65
.
Aufl
.
.
Gefährdungsschaden
Beschluss
13
.
Februar
NStZ
;
kommt
Forderungsausfall
ist
Vermögensverlust
eingetreten
.
Urteilsfeststellungen
ermöglichen
Anlegung
rechtlichen
Maßstäbe
beurteilen
Anleger
Vermögen
geschädigt
wurden
.
Grundlage
Feststellungen
war
Anlegern
getätigte
Investment
dergestalt
konzipiert
verzinsliche
Forderungen
Inhaberschuldverschreibungen
AG
erlangen
sollten
Werthaltigkeit
Treuhandverträgen
geregelten
Pflichten
KG
abgesichert
werden
sollte
.
Verletzung
Vermögensbetreuungspflichten
vgl.
StGB
12
.
Aufl
.
.
aE
wäre
schadensrelevant
abzusichernden
Forderungen
Erfüllung
Nachteil
Anleger
ausgewirkt
hätte
sei
Ansprüche
erst
gar
entstanden
wieder
erloschen
mehr
durchsetzbar
waren
sei
bezifferbaren
Umfang
Bonität
beeinträchtigt
waren
.
lässt
indes
Urteil
auch
Gesamtzusammenhang
entnehmen
.
Vertragsverhältnisse
Anlegern
AG
sind
dargelegt
.
Werthaltigkeit
Ansprüche
haberschuldverschreibungen
finden
brauchbaren
Angaben
;
erläutern
belegen
wird
lediglich
Rahmen
rechtlichen
Beurteilung
mitgeteilt
"
zuletzt
sei
"
Treuhandkonten
nennenswertes
Vermögen
mehr
vorhanden
"
gewesen
"
Anleger
"
hätten
"
somit
Einlagen
verloren
"
S.
.
allein
Grundlage
Feststellungen
Urteilsgründen
Vermögensschäden
Anleger
bejaht
werden
können
gilt
dort
beschriebenen
Fallkonstellationen
.
Einzelnen
:
Fall
pflichtwidrigen
Herausgabe
Zugangscodes
Onlinebanking
Aufsichtsratsvorsitzende
AG
Anlagegelder
Treuhandkonto
verfügte
ist
auszugehen
jeweiligen
Beträge
AG
Sinne
Treuhandverträge
weitergeleitet
wurden
allerdings
Zug-um-Zug-Leistung
erbracht
worden
war
.
spricht
Neuanleger
fälligen
einredefreien
Forderungen
Anlagegesellschaft
Inhaberschuldverschreibungen
erlangt
hätten
.
kommt
AG
finanziell
leistungsunwillig
-unfähig
war
folglich
unterbliebene
Übergabe
Grundschuldbriefen
KG
Werthaltigkeit
Rückzahlungsansprüche
nachteilig
beeinflusste
.
oben
dargelegten
Maßstäben
s.
II
.
1
.
liegen
nur
Voraussetzungen
Vermögensschäden
Anleger
.
kommt
Verzicht
Einräumung
Sicherheiten
Ausfall
besichernden
Forderungen
zog
auch
Vorsatz
Angeklagten
bezogen
haben
müsste
.
verhält
Urteil
ebenso
.
Fällen
Angeklagte
Einlagen
weiterleitete
eigene
Zwecke
verwendete
ist
fraglich
Neuanlegern
AG
dennoch
bereits
Ansprüche
Rückzahlung
pitals
Zinsen
entstanden
waren
.
scheint
ausgeschlossen
;
könnte
sprechen
KG
auch
-9-
gegesellschaft
Entgegennahme
Einlagen
verpflichtet
hatte
somit
möglicherweise
Empfangsermächtigung
tätig
war
.
Schädigung
Anleger
käme
Fall
Rückzahlungspflicht
AG
Fähigkeit
Willen
Ansprüche
Anleger
teilweise
unterbliebenen
Eingangs
Anlagegeldern
erfüllen
.
Sollte
Anlagegesellschaft
rückzahlungspflichtig
gewesen
sein
so
wäre
auch
Strafbarkeit
Angeklagten
Untreue
Nachteil
erwägen
.
Fällen
Angeklagte
Grundschulden
eigenen
Gunsten
verwertete
sind
oben
dargelegten
Maßstäben
s.
II
.
1
.
etwaige
Vermögensschäden
Anleger
ebenfalls
abhängig
Werthaltigkeit
Grundschulden
gesicherten
Forderungen
AG
.
Wäre
imstande
willens
gewesen
sprüche
Anleger
erfüllen
so
hätte
Vermögenslage
nachteilig
verändert
.
Auch
diesbezüglich
käme
Strafbarkeit
Angeklagten
Untreue
Lasten
AG
Betracht
betreuungspflicht
nur
Rahmentreuhandvertrag
auch
jeweilige
Grundschuld
betreffenden
schuldrechtlichen
Sicherungsabrede
ergeben
könnte
vgl.
Urteil
28
.
Februar
625
;
.
Regelung
Treuhandverträgen
Grundschulden
Anlagekapital
bestimmter
Anleger
zugeordnet
waren
berührt
hier
vorgenommene
rechtliche
Beurteilung
grundsätzlich
.
hat
Bedeutung
nur
Anzahl
geschädigten
Anleger
etwaige
Berechnung
anteiligen
Schadenshöhe
.
2
.
Sache
bedarf
neuer
Verhandlung
Entscheidung
.
Senat
weist
sollte
nunmehr
Entscheidung
berufene
Strafkammer
wiederum
pflichtwidrigen
Verhalten
Angeklagten
überzeugen
auch
Strafbarkeit
Untreue
Nachteil
KG
prüfen
sein
wird
Tatzeitraum
andere
Gesellschafter
Angeklagte
betroffen
waren
Verhalten
einverstanden
waren
vgl.
Fischer
StGB
65
.
Aufl
.
.
;
S/S-Perron
StGB
29
.
Aufl
.
.
.
Berg