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152 lines
1.3 KiB

BESCHLUSS
9
.
Dezember
Strafsache
gefährlicher
Körperverletzung
3
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
9
.
Dezember
beschlossen
:
wird
festgestellt
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
3
.
April
wirksam
zurückgenommen
ist
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
Gründe
:
1
.
Landgericht
hat
Angeklagten
gefährlicher
Körperverletzung
Freiheitsstrafe
Jahren
Monaten
verurteilt
.
Verteidiger
3
.
April
verkündete
Urteil
8
.
April
Revision
eingelegt
hatte
hat
Schriftsatz
4
Juli
Angeklagte
unterzeichnete
zurückgenommen
.
Bitte
Bundesanwaltschaft
Ermächtigung
Revisionsrücknahme
übersenden
anwaltlich
versichern
hat
Verteidiger
20
November
mitgeteilt
sehe
gehindert
Erklärung
abzugeben
.
2
.
ist
klärende
Feststellung
Wirksamkeit
Rücknahme
Revision
förmliche
Entscheidung
Rechtsmittelgerichts
angezeigt
vgl.
NStZ
.
führt
hier
deklaratorischen
Feststellung
Senats
Angeklagten
eingelegte
Revision
Schriftsatz
4
Juli
wirksam
zurückgenommen
wurde
.
Angeklagte
Schriftsatz
Verteidigers
unterschrieb
hat
selbst
Rücknahme
Rechtsmittels
erklärt
;
jedenfalls
liegt
Wirksamkeit
Revisionsrücknahme
Verteidiger
erforderliche
ausdrückliche
Ermächtigung
Angeklagten
§
Abs.
.
wirksamer
Rücknahme
Revision
hat
Angeklagte
Kosten
Rechtsmittels
tragen
§
Abs.
.
Lienen
Pfister