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221 lines
1.9 KiB

BESCHLUSS
16
.
Dezember
Strafsache
1
.
2
.
Einfuhr
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
3
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Antrag
Generalbundesanwalts
Anhörung
Beschwerdeführer
16
.
Dezember
einstimmig
beschlossen
:
Revisionen
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
21
Juli
werden
unbegründet
verworfen
Nachprüfung
Urteils
Grund
Revisionsrechtfertigungen
Rechtsfehler
Nachteil
Angeklagten
ergeben
hat
§
Abs.
.
-2Jeder
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
einfach
gelagerten
Tatvorwurfs
sonderlich
komplexen
Beweislage
Seiten
ungewöhnlich
umfangreiche
Urteil
gibt
Senat
Anlaß
folgenden
Hinweisen
:
§
Abs.
Satz
müssen
Urteilsgründe
erwiesen
erachteten
Tatsachen
angeben
gesetzlichen
Merkmale
Straftat
gefunden
werden
.
ist
Feststellungen
aufzunehmen
Verständnis
Beurteilung
Tat
notwendig
ist
.
Unwichtige
Nebenvorgänge
Beweiswürdigung
Schuldspruch
Rechtsfolgen
Bedeutung
sind
hier
etwa
Terminsabrede
Angeklagten
Zollamt
rung
Rauhputzarbeiten
Antritt
Fahrt
Tanken
gescheiterte
Versuch
Erwerbs
Bier
Tankstelle
sind
nur
überflüssig
;
machen
Urteil
vielmehr
auch
unübersichtlich
erschweren
Verständnis
;
Leser
muß
erst
Fülle
erheblicher
unerheblicher
Tatsachen
heraussuchen
Auffassung
entscheidungsrelevant
sind
.
ist
indessen
Aufgabe
Revisionsgerichts
kann
Einzelfall
Gefahr
sachlich-rechtlicher
Mängel
Urteils
ziehen
vgl.
NStZ-RR
Nr.
.
Urteilsgründe
dienen
Dokumentation
Beweisaufnahme
;
sollen
Gesetzgeber
abgeschaffte
Protokoll
Inhalt
Äußerungen
Angeklagten
Zeugen
ersetzen
Ergebnis
-3der
Hauptverhandlung
wiedergeben
Nachprüfung
getroffenen
-4Entscheidung
Rechtsfehler
ermöglichen
.
umfängliche
Darstellung
Einlassung
Angeklagten
Schilderung
Antworten
Frage
Vorhalt
ist
verfehlt
Bezug
Einzelheiten
Beweiswürdigung
fehlt
.
Gleiches
gilt
Zeugenaussagen
.
breite
Darstellung
Einzelheiten
Beweisaufnahme
kann
gebotene
eigenverantwortliche
Würdigung
Beweise
ersetzen
ist
Regel
Verständnis
Würdigung
erforderlich
vgl.
NStZ-RR
Nr.
w.
.
Pfister