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309 lines
2.4 KiB

BESCHLUSS
StR
18
.
April
Strafsache
sexuellen
Mißbrauchs
Kindern
u.a.
3
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Anhörung
Beschwerdeführers
Generalbundesanwalts
Ziff
.
2
.
Antrag
18
.
April
gemäß
§
Abs.
einstimmig
beschlossen
:
1
.
Revision
Angeklagten
wird
Urteil
Landgerichts
23
November
Schuldspruch
abgeändert
Angeklagte
sexuellen
Mißbrauchs
Kindern
Fällen
sexuellen
Mißbrauchs
Jugendlichen
Fällen
verurteilt
ist
.
2
.
weitergehende
Revision
wird
verworfen
.
3
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
Nebenklägerin
Revisionsverfahren
entstandenen
notwendigen
Auslagen
tragen
.
Gründe
:
Landgericht
hat
Angeklagten
sexuellen
Mißbrauchs
Jugendlichen
Fällen
Fällen
jeweils
Tateinheit
sexuellem
Mißbrauch
Kindern
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahren
verurteilt
Videokassetten
eingezogen
.
Verletzung
formellen
materiellen
Rechts
gestützte
Revision
Angeklagten
führt
nur
Entscheidungsformel
ersichtlichen
Änderung
.
übrigen
hat
Nachprüfung
Urteils
Revisionsrechtfertigung
Rechtsfehler
Nachteil
Angeklagten
ergeben
§
Abs.
.
Annahme
Tateinheit
sexuellen
Mißbrauch
Jugendlichen
§
Abs.
Nr.
Alt
.
StGB
sexuellen
Mißbrauch
Kindern
§
Abs.
.
Fällen
II
.
1
.
5
.
Urteilsgründe
kann
bestehen
bleiben
sexuelle
Mißbrauch
Jugendlichen
gemäß
§
Abs.
StGB
sexuellen
Mißbrauch
Kindern
Gesetzeseinheit
steht
vgl.
BGHSt
.
Senat
hatte
erwogen
Rechtsauffassung
Tateinheit
Gesetzesverletzungen
anzunehmen
vgl.
NStZ
f.
;
.
22
.
Dezember
.
erstrebte
einvernehmliche
Änderung
Rechtsprechung
möglich
war
vgl.
.
14
.
September
19
.
Oktober
hat
Bedenken
zurückgestellt
Vorlage
Großen
Senat
Strafsachen
abgesehen
.
verbleibt
bisherigen
Rechtsprechung
.
war
Schuldspruch
entsprechend
ändern
.
Strafausspruch
kann
bestehen
bleiben
Landgericht
festgestellte
Tatbestand
§
Abs.
Nr.
Alt
.
StGB
erfüllende
Vornahme
sexuellen
Handlungen
Entgelt
Verneinung
minder
schweren
Falls
sexuellen
Mißbrauchs
Kindes
Fälle
II
.
1
.
3
.
Urteilsgründe
auch
Annahme
besonders
schweren
Falls
gemäß
§
Abs.
.
Fälle
.
4
.
5
.
Urteilsgründe
Strafzumessung
rechtsfehlerfrei
Nachteil
Angeklagten
berücksichtigt
werden
konnte
.
Senat
schließt
Landgericht
geänderten
Beurteilung
Schuldumfang
berührenden
Konkurrenzfrage
geringere
Einzelstrafen
niedrigere
Gesamtfreiheitsstrafe
verhängt
hätte
.
Schuldspruchänderung
stellt
Erfolg
Rechtsmittels
Angeklagten
Belastung
Angeklagten
vollen
Kosten
Rechtsmittels
unbillig
erscheinen
ließe
§
Abs.
.
Kutzer
Pfister
ist
erkrankt
Unterschriftsleistung
verhindert
.
Kutzer
Lienen