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63 lines
503 B

BESCHLUSS
29
.
April
Strafsache
gefährlicher
Körperverletzung
2
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
29
.
April
beschlossen
:
Anhörungsrüge
Beschluss
Senats
27
.
März
wird
Kosten
Verurteilten
zurückgewiesen
.
Gründe
:
Anhörungsrüge
ist
unbegründet
.
Senat
hat
Entscheidung
Tatsachen
Beweisergebnisse
verwertet
Verurteilte
gehört
worden
wäre
noch
hat
berücksichtigendes
Vorbringen
übergangen
.
gilt
bereits
angegriffenen
Beschluss
bemerkt
auch
Schriftsatz
Verteidigers
26
.
März
.
Rothfuß