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74 lines
609 B

BESCHLUSS
StR
2
.
Februar
Strafsache
sexueller
Nötigung
2
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
2
.
Februar
beschlossen
:
Antrag
Nebenklägerinnen
S.
tere
gesetzlich
vertreten
Mutter
17
.
Januar
Rechtsanwältin
ordnen
ist
gegenstandslos
.
Gründe
:
Entscheidung
Antrag
Nebenklägerinnen
S.
Revisionsverfahren
Rechtsanwältin
stand
beizuordnen
bedarf
.
Nebenklägerinnen
ist
Beschluss
Landgerichts
23
.
Juni
Rechtsanwältin
Beistand
§
beigeordnet
worden
.
gemeinsamer
Beistandsbestellung
§
wirkt
jeweilige
Instanz
rechtskräftigen
Abschluss
Verfahrens
erstreckt
somit
auch
Revisionsinstanz
.
Otten
Roggenbuck