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242 lines
2.2 KiB

BESCHLUSS
4
.
Februar
Strafsache
unerlaubten
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
u.a.
2
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Antrag
Generalbundesanwalts
Anhörung
Beschwerdeführers
4
.
Februar
gemäß
§
Abs.
beschlossen
:
1
.
Revision
Angeklagten
wird
Urteil
Landgerichts
Gießen
21
.
Juni
Schuldspruch
geändert
Angeklagte
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
Tateinheit
versuchter
besonders
schwerer
räuberischen
Erpressung
gefährlicher
Körperverletzung
schuldig
ist
Strafausspruch
geändert
Wegfall
verhängten
Gesamtfreiheitsstrafe
zugrundeliegenden
Einzelstrafen
Freiheitsstrafe
Jahren
Monaten
festgesetzt
wird
.
2
.
weitergehende
Revision
wird
verworfen
.
3
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
Gründe
:
Landgericht
hat
Angeklagten
unerlaubten
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
versuchter
schwerer
räuberischer
Erpressung
Tateinheit
gefährlicher
Körperverletzung
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahren
Monaten
Einzelstrafen
Jahren
verurteilt
.
Übrigen
hat
Angeklagten
freigesprochen
.
gerichtete
Revision
hat
Sachrüge
Entscheidungsformel
ersichtlichen
Umfang
Erfolg
.
Übrigen
ist
Gründen
Antragsschrift
Generalbundesanwalts
unbegründet
Sinne
§
Abs.
.
1
.
Auffassung
Landgerichts
handelt
Handeltreiben
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
Versuch
besonders
schweren
räuberischen
Erpressung
Tateinheit
gefährlicher
Körperverletzung
jeweils
eigenständige
Realkonkurrenz
stehende
Taten
.
Vielmehr
stehen
Delikte
Tateinheit
Ausführungshandlung
zusammentreffen
.
Handlungen
Verkäufers
Beitreibung
Kaufpreises
Betäubungsmittel
dienten
hier
Schlag
Schlüsselanhänger
waren
Teil
Handeltreibens
vgl.
Urteil
7
.
Februar
NStZ
;
Beschluss
21
.
Januar
StR
.
2
.
insoweit
erforderlich
gewordene
Berichtigung
Schuldspruchs
führt
Wegfall
verhängten
Gesamtfreiheitsstrafe
zugrundeliegenden
Einzelstrafen
.
andere
rechtliche
Beurteilung
Konkurrenzverhältnisses
materiellen
Schuldgehalt
Tat
hier
insgesamt
aber
beeinflusst
vgl.
BVerfG
Beschluss
1
.
März
.
5
;
Beschluss
7
.
Januar
schließt
Senat
Landgericht
zutreffender
Bewertung
Konkurrenzverhältnisses
geringere
gebildete
Gesamtstrafe
Einzelstrafe
verhängt
hätte
setzt
entsprechender
Anwendung
Abs.
Einzelfreiheitsstrafe
Jahre
Monate
.