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82 lines
737 B

BESCHLUSS
StR
15
.
Januar
Strafsache
1
.
2
.
versuchter
besonders
schwerer
räuberischer
Erpressung
2
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Antrag
Generalbundesanwalts
Anhörung
Beschwerdeführer
15
.
Januar
beschlossen
:
Revisionen
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
20
.
April
werden
Antragsschriften
Generalbundesanwalts
24
.
Oktober
unbegründet
verworfen
;
jedoch
wird
Tenor
angefochtenen
Urteils
dahingehend
berichtigt
Angeklagten
versuchten
besonders
schweren
räuberischen
Erpressung
Tateinheit
gefährlicher
Körperverletzung
schuldig
sind
§
Abs.
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
insoweit
Adhäsionsverfahren
entstandenen
besonderen
Kosten
Adhäsionskläger
Revisionsverfahren
entstandenen
notwendigen
Auslagen
tragen
.