You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

85 lines
659 B

BESCHLUSS
StR
22
.
Juni
Strafsache
Betruges
hier
:
Anhörungsrüge
2
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
22
.
Juni
beschlossen
:
Anhörungsrüge
Angeklagten
15
.
Juni
Urteil
Senates
4
.
Mai
wird
Kosten
zurückgewiesen
.
Gründe
:
Antrag
ist
unbegründet
.
Verletzung
rechtlichen
Gehörs
liegt
.
Senat
hat
Nachteil
Angeklagten
Tatsachen
Beweisergebnisse
verwertet
gehört
wurde
noch
hat
berücksichtigendes
Vorbringen
Angeklagten
übergangen
.
gilt
auch
Schriftsatz
Verteidigers
15
.
Juni
enthaltenen
Ausführungen
.
Übrigen
konnten
Angeklagte
Verteidiger
hiesigen
Revisionshauptverhandlung
tatsächlichen
rechtlichen
Gesichtspunkten
äußern
§
Abs.
.
Krehl