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1133 lines
10 KiB

BESCHLUSS
13
.
März
Strafsache
räuberischer
Erpressung
u.a.
2
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Anhörung
Generalbundesanwalts
Beschwerdeführers
13
.
März
gemäß
§
Abs.
§
Abs.
beschlossen
:
1
.
Revision
Angeklagten
wird
Urteil
Landgerichts
3
.
April
Schuldspruch
Fall
.
Urteilsgründe
Ausspruch
Gesamtstrafe
Kompensationsentscheidung
Feststellung
gemäß
§
111i
Abs.
zugehörigen
Feststellungen
aufgehoben
.
Umfang
Aufhebung
wird
Sache
neuer
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Rechtsmittels
andere
Strafkammer
Landgerichts
zurückverwiesen
.
2
.
weitergehende
Revision
wird
verworfen
.
Gründe
:
Landgericht
hat
Angeklagten
räuberischer
Erpressung
Fällen
Fall
Versuch
Fall
Tateinheit
gefährlicher
Körperverletzung
Erpressung
gefährlicher
Körperverletzung
Betrugs
Fällen
Fall
Versuch
falscher
Verdächtigung
versuchter
Nötigung
Bestechung
Fällen
Anstiftung
vorsätzlichen
Körperverletzung
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahren
verurteilt
ausgesprochen
Monate
rechtsstaatswidriger
Verfahrensverzögerung
vollstreckt
gelten
.
Ferner
hat
Landgericht
festgestellt
Angeklagten
Betrages
Ansprüche
Verletzter
Anordnung
Verfalls
Wertersatz
entgegenstehen
.
hiergegen
gerichtete
Revision
Angeklagten
hat
Tenor
ersichtlichen
Umfang
Erfolg
;
Übrigen
ist
zutreffenden
Gründen
Antragsschrift
Generalbundesanwalts
unbegründet
Sinne
§
Abs.
.
1
.
Feststellungen
Landgerichts
Fall
.
Urteilsgründe
fasste
Angeklagte
spätestens
Anfang
Jahres
Kredit
erschleichen
.
sollte
scheinbar
werthaltige
Immobilie
Mittelsmann
zunächst
angekauft
sodann
Darlehensnehmer
weit
überhöhten
Wert
Immobilie
entsprechenden
Preis
weiterveräußert
werden
.
Vorlage
letzten
Kaufvertrages
sollte
finanzierende
Bank
Auszahlung
höheren
Darlehensvaluta
veranlasst
werden
Abdeckung
Erstkaufpreises
benötigte
überschüssige
Darlehensanteil
verdeckte
Rückzahlung
"
kick-back
"
Angeklagten
genutzt
werden
sollte
.
Vorhaben
eingeweihte
gesondert
Verfolgte
As
.
Immobilienmakler
tätig
war
bot
Angeklagten
hohen
nierungsbedarfs
schwer
vermittelbares
Zweifamilienhaus
Kauf
.
vereinbarten
As
.
Objekt
ankaufen
Angeklagten
weiterverkaufen
sollte
.
.
Kontakt
gesondert
Verfolgten
stellte
her
Berater
zierungen
Deutschen
Bank
Da
.
tätig
war
.
leitete
As
.
gefälschte
Gehaltsbelege
Angeklagten
monatlichen
Nettolohn
auswiesen
Angeklagte
Zwillingsbruder
betriebenen
Kampfsportschule
nur
-Beschäftigung
nachging
.
Konto
hatte
Angeklagte
zweimal
entsprechende
Beträge
Höhe
eingezahlt
Ausdrucken
Kontoauszugs
umgehend
wieder
abgehoben
.
Unrichtigkeit
Lohnabrechnungen
hatte
Kenntnis
.
erkannte
doch
Verfälschungen
Bonität
Angeklagten
Wertigkeit
Objekts
Kreditgewährung
möglich
sein
würde
.
wies
As
.
übersandten
Fotos
Immobilie
erkennbar
starken
Renovierungsbedarfs
unverwendbar
erklärte
As
.
brauche
Nachweis
Vermietung
stehenden
Wohnung
Erdgeschoß
.
übersandte
As
.
Fotos
neu
renovierten
anderen
Wohnung
Maklerbestand
gefälschten
Mietvertrag
betreffend
Wohnung
Erdgeschoß
.
nahm
Kreditakte
vermerkte
wahrheitswidrig
Objekt
Innenbesichtigung
durchgeführt
haben
höhere
Krediteinwertung
Objekts
plausibel
erscheinen
lassen
.
Angeklagte
hatte
Fälschungen
Kenntnis
.
Grundlage
falschen
wertbildenden
Faktoren
nahm
internen
Richtlinien
Bank
Kreditkompetenz
Baufinanzierungsbereich
hatte
Wertermittlung
Bewerter
Kreditkompetenz
einzuschalten
.
ermittelte
Beleihungswert
Objekts
.
Ferner
fertigte
internes
blatt
stellte
beabsichtigte
Finanzierung
Kontoguthaben
Eigenmittel
Höhe
wusste
vorhanden
war
.
Kreditakte
fügte
Angeklagten
blanko
unterzeichnete
bewusst
ausgefüllte
Selbstauskunft
.
Angeklagten
war
egal
dort
gen
würde
Leistungsfähigkeit
vorzutäuschen
Vorspiegelung
falscher
Tatsachen
einverstanden
war
zugleich
mangelnde
Solvenz
verschleiern
wollte
S.
.
Weiteren
erstellte
Kreditentscheidungsbogen
Bankmitarbeiter
zugänglichen
technischen
Kreditbearbeitungsprogramm
Bank
sog.
Kreditmanager
.
Dort
fügte
selbst
ermittelten
Einkommen
vorhandenes
Eigenkapital
erreichte
Kreditrisikobewertung
knapp
unter
Punkten
.
beabsichtigt
ermöglichte
Risikobewertung
Kreditgewährung
Bankmitarbeiter
Kreditmanager
"
zweites
Augenpaar
"
Vorgesetzten
hinzuzuziehen
.
Weise
technische
Freigabe
halten
hatte
ließ
Darlehensvertrag
Nettokreditsumme
ausfertigen
S.
.
Angeklagte
unterzeichnete
Darlehensvertrag
5
Juli
beabsichtigte
Kredit
bedienen
wusste
Kreditauszahlung
erreichte
ausreichende
Sicherheiten
abgedeckt
war
.
Rahmen
Refinanzierung
Kreditengagements
"
"
lehnte
Kreditmanager
Rekalibrierung
Anfang
Juli
Kreditgewährung
.
Zeitpunkt
Kreditvertrag
bereits
gezeichnet
Angeklagten
versandt
war
höheren
Abteilung
Bank
tätige
Zeuge
weitere
technische
kompetenzgerechte
Genehmigung
Kreditengagement
inhaltlich
prüfen
.
beabsichtigt
erhielt
Angeklagte
Auszahlung
2
.
September
Betrag
"
kick-back"Zahlung
As
.
Abzug
Ankaufpreises
verbleibenden
Restbetrag
behielt
.
Angeklagte
selbst
Zahlungen
geleistet
hatte
kündigte
Deutsche
Bank
Darlehen
.
anschließenden
Zwangsversteigerungsverfahren
eingeholte
Gutachten
bezifferte
Marktwert
Immobilie
4
.
August
.
Beurkundung
Kaufverträge
beauftragte
As
.
sondert
Verfolgten
.
Beurkundung
Kaufverträge
erfolgt
22
Juli
.
Vereinbarungsgemäß
erwarb
.
Objekt
Kaufpreis
Kaufvertrag
Passus
enthielt
As
.
Objekt
"
Auftrag
Dritten
Ak
.
"
erwerbe
.
beabsichtigt
hatten
Verkäufer
Wohnhauses
Kenntnis
Weiterverkauf
Angeklagten
.
Anschluss
beurkundete
W.
Immobilie
Angeklagten
Erwerb
schuldbestellung
gleicher
Höhe
.
2
.
Landgericht
hat
Tat
Angeklagten
Betrug
gemäß
§
Abs.
StGB
gewertet
.
Schaden
hat
Differenz
Nettokreditsumme
August
ermittelten
Marktwert
Wertminderung
Objekts
Zeit
Juli
August
ca.
angenommen
Schadensbetrag
geschätzt
.
II
.
Revision
Angeklagten
führt
Sachrüge
bung
Schuldspruchs
Fall
.
Urteilsgründe
Gesamtstrafe
Kompensationsentscheidung
Feststellung
§
111i
Abs.
.
1
.
bisherigen
Feststellungen
tragen
Verurteilung
Angeklagten
Verfolgte
As
.
Betrugs
.
Angeklagte
haben
Bankmitarbeiter
gesondert
Wert
Kreditsicherung
bestellten
Sicherheit
Form
Grundschuld
Kreditwürdigkeit
-willigkeit
Angeklagten
getäuscht
kollusiv
zusammengewirkt
S.
.
kannte
Sanierungsbedarf
Wohnung
Erdgeschoß
legte
Wertermittlung
Wohnobjekts
bewusst
falsche
Lichtbilder
anderen
renovierten
Wohnung
zugrunde
ursprünglichen
Lichtbilder
Wohnung
unverwertbar
zurückgewiesen
hatte
vermerkte
tatsächlich
durchgeführte
Innenraumbesichtigung
höhere
Wertigkeit
Immobilie
darstellen
können
.
gleicher
Weise
stellte
Wertermittlung
Anwesens
gefälschten
Mietvertrag
Wohnung
Erdgeschoß
wusste
bestand
.
Zwar
hatte
Angeklagte
Fälschungen
;
jedoch
wirkte
As
.
Kenntnis
insoweit
kollusiv
.
Auch
Bonität
Angeklagten
unterlag
betrugsrelevanten
Irrtum
.
Zwar
kannte
Unrichtigkeit
Angeklagten
gesondert
Verfolgten
As
.
vorgelegten
Lohnabrechnungen
.
Jedoch
war
Irrtum
ursächlich
Kreditgewährung
seinerseits
Einkommensverhältnisse
Angeklagten
maßgeblich
verfälschte
Kreditentscheidung
wusste
vorhandenes
Eigenkapital
rund
zugrunde
legte
Angeklagten
blanko
unterzeichnete
Selbstauskunft
mächtig
entsprechend
ausfüllte
.
Zwar
stellt
Landgericht
wusste
Angeklagte
beabsichtigte
Kredit
bedienen
S.
.
liegt
festgestellten
kollusiven
Zusammenwirkens
.
Selbst
Angeklagte
Angeklagten
indes
nahe
.
Bankmitarbeiter
jedoch
grundsätzliche
Unwilligkeit
Kredit
zurückzuführen
getäuscht
haben
sollte
wäre
dahingehender
Irrtum
kausal
Kreditgewährung
wusste
Angeklagte
Bonität
fähig
war
Darlehensraten
zahlen
Darlehen
bewilligte
.
Prüfung
Seiten
Deutschen
Bank
Darlehensgewährung
ursächlicher
Irrtum
vorliegt
kommt
allein
Vorstellungsbild
Bankmitarbeiters
Kreditgenehmigung
Kreditmanager
Hinzuziehung
Vorgesetzten
veranlasste
weitere
inhaltliche
Prüfung
Kreditengagements
auch
Folgezeit
stattfand
.
kollusive
Zusammenwirken
Angeklagten
sondert
Verfolgten
As
.
Angeklagten
Verfolgten
begründet
möglicherweise
Beihilfe
Untreuetat
gesondert
§
Abs.
Abs.
StGB
.
verstieß
ditgewährung
nur
interne
Kreditvergaberichtlinien
Bank
stellte
bewusst
Wertermittlung
Wohnobjekts
Prüfung
Bonität
falsche
Tatsachen
Hilfe
Kreditmanagers
Hinzuziehung
Vorgesetzten
Kreditgewährung
ermöglichen
.
könnte
Verletzung
obliegenden
-9-
ungspflicht
darstellen
Vermögensschaden
Nachteil
Deutschen
Bank
führte
.
Angeklagten
käme
derdeliktscharakters
Untreuetatbestandes
Fehlens
Vermögensbetreuungspflicht
Täterqualität
Tatbeitrags
nur
Strafbarkeit
Beihilfe
Untreue
Betracht
.
rechtliche
Bewertung
setzt
allerdings
Strafkammer
Feststellungen
Bankmitarbeiter
habe
kreditbewertung
unter
Basispunkten
erreicht
"
gemäß
Absicht
ermöglichte
Kreditgenehmigung
Bankmitarbeiter
Kreditmanager
"
zweites
Augenpaar
"
Hinzuziehung
Vorgesetzten
erhalten
"
S.
gemeint
hat
"
Kreditgenehmigung
Bankmitarbeiter
"
Genehmigung
selbst
handelte
.
Feststellungen
Landgerichts
könnten
jedoch
auch
dahingehend
verstehen
sein
hierbei
Genehmigung
weiteren
ggf.
täuschenden
Bankangestellten
delte
Einschaltung
Kreditmanagers
hinzukam
Zuziehung
Vorgesetzten
überflüssig
machte
.
Verständnis
könnten
insbesondere
Ausführungen
Landgerichts
S.
sprechen
"
Kreditkompetenz
Baufinanzierungsbereich
"
.
Unklarheit
Feststellungen
ist
Senat
abschließende
Beurteilung
Schädigung
Deutschen
Bank
Untreuehandlung
und/oder
betrügerisches
Vorgehen
herbeigeführt
wurde
möglich
.
unklaren
Feststellungen
steht
Schuldspruchänderung
auch
§
Abs.
.
Senat
kann
Angeklagten
geständigen
Einlassung
ausschließen
Erteilung
entsprechenden
rechtlichen
Hinweises
tatsächlicher
Hinsicht
anders
verteidigt
hätte
.
Aufhebung
Schuldspruchs
Fall
.
Urteilsgründe
führt
auch
Fortfall
Gesamtstrafe
Kompensationsentscheidung
Feststellung
§
111i
Abs.
.
2
.
Senat
weist
Landgericht
Schadensbestimmung
unzutreffenden
Maßstab
angewendet
hat
Schätzung
Differenz
Darlehenssumme
Verkehrswert
Fall
.
Urteilsgründe
zugrunde
gelegt
hat
.
Hingabe
Darlehens
Vermögensschaden
bewirkt
ist
Zeitpunkt
Darlehenshingabe
anzustellenden
Rückzahlungsanspruch
Darlehensgläubigers
ermitteln
.
Werthaltigkeit
Rückzahlungsanspruchs
wird
Bonität
Schuldners
Wert
bestellten
Sicherheiten
bestimmt
Beschluss
29
.
Januar
.
neue
Tatrichter
wird
vorzunehmende
Strafzumessung
Bewertung
jeweiligen
Rückzahlungsanspruchs
vorzunehmen
haben
Bonität
allerdings
erneut
berücksichtigen
sein
wird
Angeklagte
Rückzahlung
Kredits
bereit
Lage
war
.
Krehl