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490 lines
4.1 KiB

BESCHLUSS
18
.
März
Strafsache
Beihilfe
Wohnungseinbruchsdiebstahl
2
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Anhörung
Generalbundesanwalts
Beschwerdeführers
18
.
März
gemäß
§
Abs.
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
wird
Urteil
Landgerichts
10
.
Juni
Feststellungen
aufgehoben
.
Sache
wird
neuer
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Rechtsmittels
andere
Strafkammer
Landgerichts
zurückverwiesen
.
Gründe
:
Landgericht
hat
Angeklagten
Beihilfe
Wohnungseinbruchsdiebstahl
Fällen
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahr
verurteilt
Vollstreckung
Strafe
Bewährung
ausgesetzt
.
Revision
beanstandet
Angeklagte
Verletzung
formellen
materiellen
Rechts
.
Rechtsmittel
hat
Verfahrensrüge
Erfolg
.
1
.
Feststellungen
Strafkammer
verschafften
gesondert
Verfolgten
S.
S.
S.
Februar
Oktober
gewaltsam
Zutritt
Wohnungen
entwendeten
jeweils
u.a.
Schmuck
Bargeld
;
Angeklagte
leistete
Taten
jeweils
Hilfe
Täter
Tatort
fuhr
Pkw
Tatortnähe
wartete
Fall
Urteilsgründe
wieder
mitnahm
.
Angeklagte
hat
Tatbeteiligung
bestritten
u.a.
eingelassen
gesondert
Verfolgte
S.
S.
belaste
Unrecht
Vorfalls
September
perlichen
Auseinandersetzung
gekommen
sei
fertig
machen
wolle
.
Landgericht
hat
Überzeugung
Tatbeteiligung
Angeklagten
Aussage
Zeugen
vernommenen
S.
S.
gestützt
.
Aussage
sei
glaubhaft
auch
Berücksichtigung
Umstände
Aussage
Aussage
stünde
Zeuge
S.
S.
selbst
geführten
Strafverfahren
Strafmilderung
§
StGB
erlangen
suche
.
Überzeugung
Strafkammer
habe
Angeklagten
geschilderten
Vorfall
Falschbelastung
Zeugen
S.
S.
sein
soll
gegeben
.
2
.
Strafkammer
hat
Angeklagten
gestellte
inhaltsgleiche
Beweisanträge
tatsächlicher
Bedeutungslosigkeit
abgelehnt
.
Angeklagte
hat
Vernehmung
insgesamt
Zeugen
Beweis
Tatsache
begehrt
Zeit
22
.
September
8
.
Dezember
Unterbrechungen
aufgehalten
habe
.
Zeitraum
soll
Angeklagte
indes
Aussage
Zeugen
S.
S.
weiteren
Taten
Wohnungseinbruchsdiebstahls
land
beteiligt
gewesen
sein
ebenfalls
Gegenstand
Angeklagten
gerichteten
Strafkammer
insoweit
zwischenzeitlich
abgetrennten
gewesen
sind
.
Landgericht
hat
Antrag
Begründung
zurückgewiesen
Indiztatsache
Angeklagte
habe
abgetrennten
Verfahren
zugrundeliegenden
Tatzeitraum
aufgehalten
sei
Beurteilung
Glaubwürdigkeit
Zeugen
S.
S.
Bedeutung
;
Verneinung
Glaubwürdigkeit
Zeugen
Hinblick
Angaben
insbesondere
bezüglich
Angaben
Fällen
sei
nur
möglicher
aber
zwingender
Schluss
Kammer
Grundlage
bisherigen
Beweisergebnisses
ziehen
will
.
Sodann
führt
Strafkammer
Einzelnen
Zeugen
S.
S.
glaubt
Beweis
gestellte
Indiztatsache
einzugehen
.
Anträge
Vernehmung
Zeugen
zurückweisende
Beschluss
Landgerichts
wird
Anforderungen
gerecht
Begründung
Ablehnung
Indiztatsache
gerichteten
Beweisantrags
stellen
sind
.
Beschluss
Erhebung
Beweises
Bedeutungslosigkeit
Beweistatsache
§
Abs.
Satz
abgelehnt
wird
ist
konkreten
Erwägungen
begründen
Tatgericht
Beweistatsache
entscheidungserheblichen
Schlussfolgerungen
ziehen
will
.
Anforderungen
Begründung
entsprechen
grundsätzlich
Gericht
genügen
müsste
Hilfstatsache
Beweiserhebung
festgestellt
sodann
schriftlichen
Urteilsgründen
hätte
Entscheidungsbildung
blieb
vgl.
Beschluss
27
November
.
Beweis
gestellte
Indiztatsache
hat
bisherige
Beweisergebnis
so
einzustellen
sei
erwiesen
prognostisch
prüfen
bisherige
Überzeugung
Beweiswert
anderen
Beweismittels
Rechtsfolgenausspruch
bedeutsamen
Weise
erschüttert
würde
vgl.
auch
Beschluss
15
.
Oktober
NStZ
Anm
.
;
Krehl
7
.
Aufl
.
Rdn
.
.
landgerichtliche
Hinweis
Angaben
Zeugen
S.
S.
Urteilsfeststellungen
beruhen
gut
bar
frei
Widersprüchen
seien
lässt
Würdigung
erwiesen
Beweis
gestellten
Indiztatsache
erkennen
.
Strafkammer
hätte
Stellung
nehmen
müssen
Einfluss
Umstand
Überzeugungsbildung
gehabt
hätte
Angeklagte
Beweisbehauptung
Angaben
Zeugen
S.
S.
zedonien
aufgehalten
hat
.
Landgericht
hat
letztlich
Aussicht
gestellten
Aussagen
Zeugen
bedeutungslos
bezeichnet
Gegenteil
Beweistatsache
schon
überzeugt
war
.
hat
aber
Bedeutungslosigkeit
Beweistatsache
belegt
unzulässiger
Weise
Ergebnis
beantragten
Beweiserhebung
vorweggenommen
vgl.
auch
Beschluss
1
.
März
§
Abs.
Satz
Bedeutungslosigkeit
.
gesondert
Verfolgte
S.
S.
war
Fällen
lastungszeuge
.
Senat
kann
ausschließen
Urteil
fehlerhaften
Behandlung
Beweisantrags
beruht
.