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62 lines
545 B

BESCHLUSS
9
November
Strafsache
unerlaubter
Einfuhr
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
u.a.
2
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Antrag
Generalbundesanwalts
Anhörung
Beschwerdeführers
9
November
gemäß
§
Abs.
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
25
Juli
wird
Maßgabe
sichergestellten
Gramm
Kokain
Verpackungsmaterial
eingezogen
sind
unbegründet
verworfen
Nachprüfung
Urteils
Revisionsrechtfertigung
Rechtsfehler
Nachteil
Angeklagten
ergeben
hat
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
Krehl
Grube
ECLI
:
: