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448 lines
3.9 KiB

BESCHLUSS
31
.
Oktober
Strafsache
unerlaubten
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
2
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Anhörung
Generalbundesanwalts
Beschwerdeführers
31
.
Oktober
gemäß
§
Abs.
beschlossen
:
1
.
Revision
Angeklagten
wird
Urteil
Landgerichts
19
.
Juni
Feststellungen
aufgehoben
.
2
.
Sache
wird
neuer
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Rechtsmittels
andere
Strafkammer
Landgerichts
zurückverwiesen
.
Gründe
:
Landgericht
hat
Angeklagten
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
Freiheitsstrafe
Jahren
verurteilt
.
Revision
Angeklagten
führt
Sachrüge
Aufhebung
Urteils
so
Verfahrensrügen
ankommt
.
1
.
Feststellungen
Landgerichts
versandte
Einfuhr
fernöstlichen
Ländern
erheblich
vorbestrafte
Angeklagte
Dezember
niederländische
Deckadresse
Paket
Teppich
Backgammon-Spiel
befanden
;
war
möglicherweise
schlechter
Qualität
versteckt
.
Heroin
wurde
pakistanischen
Sicherheitsbehörden
Ausfuhr
entdeckt
;
Inhalt
Pakets
wurde
beschlagnahmt
.
Asservatennummer
wurde
vergeben
.
Pakistanische
Polizeibeamte
zeigten
Paketinhalt
21
.
Dezember
amten
.
fotografierten
Paketinhalt
entnahmen
Probe
Backgammon-Spiel
Beuteln
versteckten
weißlichen
Substanz
.
Probe
wurde
kriminaltechnische
Institut
versandt
Weg
dorthin
aber
möglicherweise
vertauscht
so
schließlich
untersuchte
braune
Substanz
Heroinhydrochlorid-Gehalt
%
möglicherweise
entnommenen
Probe
identisch
war
.
Wohnung
Mutter
Angeklagten
wurden
später
Gramm
Streckmittel
gefunden
.
Angeklagte
hat
Versendung
Pakets
eingeräumt
jedoch
bestritten
Heroin
Paket
versteckt
versandt
haben
.
Landgericht
hat
Einlassung
Angeklagten
widerlegt
angesehen
Überzeugung
Täterschaft
Aussagen
Zeugen
vernommenen
Polizeibeamten
weitere
Beweisanzeichen
gestützt
.
2
.
Beweiswürdigung
hält
rechtlicher
Prüfung
stand
.
Landgericht
hat
indizielles
Gewicht
Umstand
beigemessen
Wert
legalen
Inhalts
Pakets
Teppich
BackgammonSpiel
Frachtkosten
auffälligem
Missverhältnis
"
gestanden
habe
S.
.
Höhe
Frachtkosten
ist
allerdings
nur
mitgeteilt
Angeklagte
habe
US-Dollar
herunterhandeln
können
.
Paketinhalt
ist
BKA-Beamten
minderwertig
"
bezeichnet
worden
S.
;
Minderwertigkeit
Backgammon-Spiels
hat
Tatrichter
überdies
"
Augenschein
genommenen
Lichtbildern
"
erkannt
.
Erwägungen
werden
rechtlichen
Anforderungen
Darlegung
Beweisführung
gerecht
.
Würdigung
indizieller
Beweisergebnisse
ist
Regel
erforderlich
Urteilsgründen
tatsächlichen
Anknüpfungspunkte
Würdigung
so
mitzuteilen
Revisionsgericht
Überprüfung
möglich
ist
.
Angeklagten
belastende
Schlussfolgerungen
dürfen
Vermutungen
bloße
Möglichkeiten
gestützt
werden
.
Feststellung
Warenwert
Transportkosten
sichergestellten
Pakets
auffälliges
Missverhältnis
"
bestand
setzte
genannten
Werte
bekannt
waren
.
hätten
einerseits
Transportkosten
andererseits
Wert
legalen
Paketinhalts
Schätzungen
Grundlagen
mitgeteilt
werden
müssen
.
Hinweis
Polizeibeamten
hätten
gezeigten
Teppich
Brettspiel
"
minderwertig
"
bezeichnet
reichte
Urteil
enthält
allgemeinen
Bewertung
Hinweise
Sachkunde
Kriterien
Beurteilung
stattgefunden
hat
.
Auch
Hinweis
Gericht
habe
Minderwertigkeit
Brettspiels
selbst
Lichtbild
erkannt
reichte
insoweit
Mitteilung
Anknüpfungstatsachen
.
3
.
Beruhen
Urteils
Rechtsfehler
lässt
ausschließen
.
Beweiswürdigung
weist
Besonderheit
Feststellung
wesentlichen
Umstände
Tat
Schlussfolgerungen
beruht
Grundlage
ihrerseits
teilweise
unsicher
ist
.
Selbst
annimmt
Paket
sichergestellten
Gegenstände
weiterer
Verbleib
offenbar
insgesamt
fraglich
ist
Gegenständen
identisch
waren
deutschen
Polizeibeamten
präsentiert
"
wurden
S.
Annahme
akzeptiert
Polizeibeamten
hätten
gezeigte
später
wieder
verschwundene
Substanz
bloßen
Augenschein
zuverlässig
erkannt
so
konnte
doch
jedenfalls
Feststellung
"
Minderwertigkeit
"
Teppichs
allein
bloßen
"
Eindruck
Zeugen
gestützt
werden
Sachkunde
Urteil
darlegt
.
neue
Tatrichter
wird
ankommt
Gegenstände
mehr
Verfügung
stehen
Zuziehung
Sachverständigen
Inaugenscheinnahme
Lichtbilder
erwägen
haben
.
Otten