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275 lines
2.2 KiB

BESCHLUSS
13
.
Februar
Strafsache
Betruges
2
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Anhörung
Generalbundesanwalts
Beschwerdeführers
13
.
Februar
gemäß
§
§
Abs.
Abs.
beschlossen
:
1
.
Zustimmung
Generalbundesanwalts
wird
Verfahren
Fall
.
Urteilsgründe
§
Vorwurf
Hehlerei
beschränkt
.
2
.
Revision
Angeklagten
wird
Urteil
Landgerichts
26
.
März
Schuldspruch
abgeändert
Angeklagte
Betruges
Fällen
Hehlerei
schuldig
ist
Strafausspruch
Fall
.
Urteilsgründe
Gesamtstrafenausspruch
jeweils
zugehörigen
Feststellungen
aufgehoben
.
Umfang
Aufhebung
wird
Sache
neuer
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Rechtsmittels
andere
Strafkammer
Landgerichts
zurückverwiesen
.
3
.
weitergehende
Revision
wird
verworfen
.
Gründe
:
Landgericht
hat
Angeklagten
Betruges
Fällen
Fall
Tateinheit
Hehlerei
Fall
.
Urteilsgründe
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahren
Monaten
verurteilt
.
richtet
Revision
Angeklagten
Rüge
Verletzung
formellen
materiellen
Rechts
.
Rechtsmittel
hat
Sachrüge
Beschlusstenor
ersichtlichen
Erfolg
.
Übrigen
ist
unbegründet
Sinne
§
Abs.
.
1
.
Zustimmung
Generalbundesanwalts
beschränkt
Senat
Fall
.
Urteilsgründe
Verfolgung
gemäß
§
Vorwurf
Hehlerei
.
Beschränkung
erfolgt
bisherigen
Feststellungen
Verurteilung
Betruges
tragen
.
fehlen
hinreichende
Feststellungen
Art
Scheck
Verrechnungsscheck
Firma
AG
Firma
GmbH
handelte
.
Hätte
berscheck
gehandelt
auch
bestimmte
Person
zahlbar
gestellten
Scheck
Fall
sein
kann
Zusatz
Überbringer
enthält
Art
.
Abs.
ScheckG
könnte
bereits
Vermögensverfügung
relevanten
Täuschungshandlung
gefehlt
haben
Einreicher
Inhaberschecks
regelmäßig
schon
Besitz
legitimiert
wird
vgl.
Senatsurteil
w.
.
2
.
Schuldspruchänderung
ist
Strafe
neu
bemessen
.
Landgericht
hat
Strafe
Fall
.
Urteilsgründe
Strafrahmen
§
Abs.
StGB
entnommen
Vermögensverlust
großen
Ausmaßes
herbeigeführt
worden
ist
.
niedrigeren
Strafrahmens
§
StGB
ist
auszuschließen
Verurteilung
Hehlerei
niedrigere
Strafe
erkannt
hätte
.
3
.
Fällen
II
.
Urteilsgründe
merkt
Senat
Ausführungen
Generalbundesanwalts
:
Frage
Einlösung
Schecks
Entwendungsschaden
hinausgehenden
eigenständigen
Schaden
verursacht
hat
kommt
hier
Angeklagte
Täter
Tatnehmer
Diebstähle
war
also
mitbestrafte
Nachtaten
handeln
kann
.
Rothfuß
Roggenbuck