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62 lines
525 B

BESCHLUSS
StR
30
.
Juni
Strafsache
schweren
Raubes
2
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Antrag
Generalbundesanwalts
Anhörung
Beschwerdeführers
30
.
Juni
gemäß
§
Abs.
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
4
.
Januar
wird
Maßgabe
Angeklagte
besonders
schweren
Raubes
Tateinheit
gefährlicher
Körperverletzung
schuldig
ist
unbegründet
verworfen
Nachprüfung
Urteils
Grund
Revisionsrechtfertigung
Rechtsfehler
Nachteil
Angeklagten
ergeben
hat
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
Krehl