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621 lines
5.0 KiB

BESCHLUSS
9
Juli
Strafsache
1
.
2
.
3
.
4
.
schweren
Raubes
u.a.
2
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Anhörung
Generalbundesanwalts
Beschwerdeführer
9
Juli
gemäß
§
Abs.
beschlossen
:
1
.
Revisionen
Angeklagten
.
wird
Urteil
Landgerichts
1
.
Oktober
betrifft
Schuldspruch
geändert
Fall
Verurteilung
tateinheitlich
begangener
Freiheitsberaubung
entfällt
.
2
.
Revision
Angeklagten
wird
genannte
Urteil
betrifft
Strafausspruch
aufgehoben
.
3
.
Revisionen
Angeklagten
.
wird
genannte
Urteil
auch
geklagten
Yi
.
.
betrifft
Ausspruch
ziehung
Verfall
zugehörigen
Feststellungen
aufgehoben
.
4
.
Umfang
Aufhebung
wird
Sache
neuer
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Rechtsmittel
andere
Jugendkammer
Landgerichts
zurückverwiesen
.
5
.
weitergehenden
Revisionen
werden
verworfen
.
Gründe
:
Landgericht
hat
Angeklagten
folgt
verurteilt
:
Angeklagten
schweren
Raubs
Tateinheit
raubung
Jugendstrafe
Jahren
Monaten
;
Angeklagten
schweren
Raubs
Fällen
jeweils
Tateinheit
Freiheitsberaubung
Einheits-)Jugendstrafe
Jahren
;
Angeklagten
schweren
Raubs
Fällen
jeweils
Tateinheit
Freiheitsberaubung
Fall
tateinheitlich
auch
Körperverletzung
Einheits-)Jugendstrafe
Jahren
Monaten
;
Angeklagten
.
schweren
Raubs
Fällen
Raubs
Fall
jeweils
Tateinheit
Freiheitsberaubung
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahren
Monaten
.
Mitangeklagte
.
wurde
schweren
Raubs
Tateinheit
Freiheitsberaubung
Jugendstrafe
Jahren
Monaten
.
schweren
Raubs
Fällen
jeweils
Tateinheit
Freiheitsberaubung
Einheits-)Jugendstrafe
Jahren
Monaten
verurteilt
.
übrigen
hat
Landgericht
"
sichergestellten
Geldbeträge
verfallen
erklärt
"
sichergestellten
Waffen
gefährlichen
Gegenstände
"
eingezogen
.
Angeklagten
rügen
Rechtsmitteln
Verletzung
sachlichen
Angeklagten
auch
formellen
Rechts
.
Rechtsmittel
haben
Sachrüge
Beschlußformel
ersichtlichen
Umfang
Erfolg
;
übrigen
sind
offensichtlich
unbegründet
Abs.
.
II
.
1
.
Fall
hat
Schuldspruch
Bestand
Angeklagten
.
auch
tateinheitlich
begangener
heitsberaubung
verurteilt
wurden
.
Feststellungen
Landgerichts
war
Freiheitsberaubung
Zeuge
erlitt
Täter
bemächtigten
Spielhalle
verlassen
hatte
tatbestandliche
Gewaltmittel
Begehung
Raubs
.
kommt
§
StGB
allgemeinere
Tatbestand
Anwendung
StGB
Abs.
Konkurrenzen
8)
.
Anders
weiteren
abgeurteilten
Fällen
wurden
Tatopfer
Täter
Spielhalle
verbracht
hatten
auch
Beine
nur
Arme
Oberkörper
gefesselt
S.
so
Täter
Beute
Spielhalle
verlassen
hatten
Ortsveränderung
gehindert
war
.
Wegfall
Schuldspruchs
tateinheitlich
begangener
Freiheitsberaubung
Fall
hat
Angeklagten
.
Auswirkungen
Strafausspruch
.
Hinblick
verbleibenden
erheblichen
Schuldgehalt
Tat
kann
Senat
ausschließen
Angeklagten
Verurteilung
auch
Freiheitsberaubung
Fall
noch
milder
bestraft
worden
wären
.
steht
Landgericht
Umstand
Freiheitsberaubung
straferschwerend
berücksichtigt
hat
.
Einheitsjugendstrafe
Angeklagten
kann
nachfolgend
erörternden
Gründen
bestehen
bleiben
.
2
.
Angeklagten
verhängte
Einheitsjugendstrafe
hat
Bestand
Landgericht
Abs.
beachtet
hat
.
Angeklagte
wurde
Urteil
Amtsgerichts
7
.
August
rechtskräftig
Körperverletzung
Jugendstrafe
Jahr
Bewährung
verurteilt
S.
.
Vorverurteilung
hätte
Jugendkammer
Anlaß
geben
müssen
prüfen
erneute
Verurteilung
einzubeziehen
ist
.
Prüfung
ist
rechtsfehlerhaft
unterblieben
.
Gemäß
Abs.
Satz
ist
Ahndung
Straftaten
Jugendstrafrecht
anderweitig
bereits
rechtskräftig
verhängte
Jugendstrafe
noch
erledigt
ist
grundsätzlich
einheitliche
Rechtsfolge
erkennen
.
Einbeziehung
früheren
Verurteilung
darf
nur
ausnahmsweise
abgesehen
werden
erzieherischen
Gründen
zweckmäßig
ist
§
Abs.
Satz
.
Entscheidung
hat
ausschließlich
Erziehungszweck
orientieren
ist
Umständen
konkreten
Falls
treffen
vgl.
BGHSt
21
23
;
.
Absehen
Einbeziehung
erfordert
Gründe
Gesichtspunkt
Erziehung
ganz
besonderem
Gewicht
sind
Verfolgung
Zwecks
üblichen
Strafzumessungspunkte
Nebeneinander
zweier
Jugendstrafen
notwendig
erscheinen
lassen
vgl.
BGHSt
.
;
;
Abs.
Nichteinbeziehung
.
angefochtene
Urteil
enthält
Hinweis
hier
Ausnahmefall
gegeben
sein
könnte
.
muß
Frage
Einbeziehung
Bildung
Einheitsjugendstrafe
neu
entschieden
werden
.
3
.
Verfallanordnungen
können
schon
Bestand
haben
inhaltlich
völlig
unbestimmt
sind
auch
Hilfe
Urteilsgründe
näher
konkretisieren
lassen
.
einzuziehenden
Gegenstände
sind
Urteilsformel
so
konkret
bezeichnen
Beteiligten
Vollstreckungsbehörde
Klarheit
Umfang
Einziehung
besteht
vgl.
StGB
Abs.
Urteilsformel
;
.
12
.
Oktober
m.w
.
.
ist
hier
geschehen
.
Ebensowenig
ist
Verfallanordnung
hinreichend
bestimmt
vgl.
.
27
.
Juni
StR
m.w
.
.
liegt
gegebenen
Umständen
sichergestellten
Geldbeträgen
Beute
abgeurteilten
Taten
handelt
so
Verfallanordnung
Abs.
Satz
StGB
entgegensteht
.
Rechtsfehler
Aufhebung
Verfallanordnung
führen
auch
Mitangeklagten
.
.
betreffen
Revision
eingelegt
zurückgenommen
haben
ist
Aufhebung
gemäß
§
auch
Angeklagten
erstrecken
vgl.
.
3
Juli
.
Einziehung
Verfall
muß
insgesamt
neu
entschieden
werden
.
4
.
Anzumerken
bleibt
Angeklagten
beschwert
sind
Jugendkammer
Fällen
auch
erpresserischen
Menschenraubs
verurteilt
hat
.
Detter
Rothfuß
Otten
Roggenbuck
ist
Urlaub
Unterschrift
gehindert
.