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498 lines
4.1 KiB

NAMEN
7
.
Januar
Strafsache
sexuellen
Missbrauchs
Kindes
ECLI
:
:
2
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Verhandlung
7
.
Oktober
Sitzung
7
.
Januar
teilgenommen
haben
:
Vorsitzender
Richter
Bundesgerichtshof
Prof.
Dr.
Richter
Bundesgerichtshof
Prof.
Dr.
Dr.
Richterinnen
Bundesgerichtshof
Dr.
Dr.
Staatsanwalt
Bundesgerichtshof
Verhandlung
Oberstaatsanwalt
Bundesgerichtshof
Verkündung
Vertreter
Bundesanwaltschaft
Rechtsanwalt
Verhandlung
Verteidiger
Angeklagten
Rechtsanwalt
Verhandlung
Vertreter
Nebenklägerin
Justizhauptsekretärin
Verhandlung
Justizangestellte
Verkündung
Urkundsbeamtinnen
Geschäftsstelle
Recht
erkannt
:
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
Mühlhausen
18
.
Dezember
wird
unbegründet
verworfen
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
Gründe
:
Landgericht
hat
Angeklagten
sexuellen
Missbrauchs
Kindern
Fällen
Sich-Verschaffens
Besitzes
kinderpornographischer
Schriften
Fällen
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahren
Monaten
verurteilt
Übrigen
freigesprochen
.
gerichtete
Sachrüge
gestützte
Revision
Angeklagten
hat
Erfolg
.
1
.
Angeklagte
war
guter
Freund
Zeugen
S.
häufig
Gast
.
lernte
auch
Anfang
Jahres
damals
Jahre
alte
Geschädigte
zusammen
Tochter
kennen
Zeugen
S.
regelmäßig
besuchte
.
Kinder
sind
Töchter
früheren
Lebensgefährtin
Zeugen
S.
Jahre
getrennt
hatte
.
Besuchen
war
Angeklagte
regelmäßig
damaligen
Verlobten
gemeinsamen
Kind
auch
"
Besuchskinder
"
Zeugen
S.
übernachteten
.
Üblicherweise
schlief
begleitet
Wohnung
Wohnzimmer
dortigen
Sofa
.
Angeklagte
legte
Gelegenheiten
Sofa
.
kam
näher
bestimmbaren
Abenden
Zeitraum
Februar
Oktober
sexuellen
Übergriffen
Angeklagten
jeweils
Jogginghose
T-Shirt
bekleidet
legte
zunächst
redete
.
Anschließend
berührte
sexueller
Absicht
Zeugin
zunächst
Kleidung
Geschlechtsteil
sodann
Schlafanzughose
Schlüpfer
ziehen
Schamlippen
Kindes
Hand
berühren
streicheln
jedoch
Finger
einzudringen
.
Angeklagte
beendete
Berührungen
äußeren
Anlass
.
Frühjahr
bat
Angeklagte
Zeugen
S.
Nacktfotos
.
machte
11
.
Mai
ständnis
Fotos
teils
unbedeckte
Geschlechtsteil
teils
unbedeckte
Po
teils
auch
unbedeckte
Brust
Kindes
sehen
sind
.
gefertigten
Aufnahmen
übersandte
Zeuge
Skype
Angeklagten
zeitweise
genutzten
Laptop
auch
Handy
abspeicherte
.
folgenden
Tag
fertigte
Zeuge
S.
weitere
Bilder
Kind
vollständig
entkleidet
eindeutig
sexual
bezogenen
Posen
Präsentation
unbedeckten
Geschlechtsteils
unbedeckten
Brust
teilweise
auch
gesamten
Dammbereichs
zeigen
.
spreizt
Fotos
führt
Kugelschreiber
Scheide
.
Auch
Fotos
sandte
Zeuge
S.
abspeicherte
.
weitergehenden
Vorwurf
schweren
sexuellen
Missbrauchs
Vornahme
Oralverkehrs
Angeklagten
sprach
Landgericht
frei
.
Tatvorwürfen
schweigende
Angeklagte
sexuellen
Missbrauchs
verurteilt
worden
ist
hat
Landgericht
Angaben
Zeugin
gestützt
Zeugen
S.
gemeinsame
Liegen
Sofa
anbelangt
Zeuginnen
bestätigt
worden
seien
.
Zeugin
auch
Zeuge
S.
seien
glaubhaft
.
Hinblick
Verurteilung
§
Abs.
StGB
beruhen
Feststellungen
Kammer
Gegenstand
Hauptverhandlung
gemachten
Bildern
Angeklagte
noch
Besitz
hatte
Strafanzeige
Zeugen
S.
7
.
Februar
Strafverfolgungsbehörden
gab
.
2
.
Verurteilung
Angeklagten
hält
sachlich-rechtlicher
Nachprüfung
stand
.
Beweiswürdigung
Landgerichts
Fällen
II
.
begegnet
durchgreifenden
rechtlichen
Bedenken
.
Strafkammer
hat
Überzeugungsbildung
Angaben
Zeugin
stützt
Angaben
glaubhaft
betrachtet
hat
.
ist
erinnern
Blick
Angaben
Zeugen
S.
Aussage-gegen-Aussage-Konstellation
auszugehen
ist
geltenden
strengeren
Maßstäbe
Überzeugungsbildung
Überprüfung
landgerichtlichen
Entscheidung
heranzuziehen
sind
.
Landgericht
hat
Blick
genommen
Zeugin
auch
Hinblick
Aussageverhalten
Hauptverhandlung
Umstand
weitergehende
belastende
Angaben
gemacht
hat
Entscheidung
zugrunde
gelegt
hat
"
problematische
"
handelt
.
Strafkammer
Blick
Aussageentstehung
auch
auch
knappe
Analyse
Aussage
gleichwohl
partiell
Glauben
schenkt
weist
Rechtsfehler
Nachteil
Angeklagten
.
Auch
Verurteilungen
Fällen
II
.
sind
rechtlich
Bedenken
.
Strafkammer
Urteil
Bezug
genommenen
Bilder
kinderpornographische
Schriften
Sinne
§
Abs.
StGB
sind
berührt
Schuldspruch
gefährdet
Übrigen
auch
Strafkammer
Zahl
Bilder
Angeklagte
verschafft
hat
abgestellt
hat
Tatumfang
.
Krehl