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6.8 KiB

Nachschlagewerk
:
BGHSt
:
Veröffentlichtung
:
ja
ja
Strafverfolgungsbehörden
können
Rahmen
§
§
angeordneten
Überwachung
Aufzeichnung
Telekommunikation
Mobilfunktelefon
Netzbetreiber
Bereitstellung
Informationen
Funkzelle
Telefon
befindet
auch
dann
verlangen
telefoniert
wird
.
Ermittlungsrichter
Beschluß
21
.
Februar
42/2001
Bundesgerichtshof
Ermittlungsrichter
42/2001
8)
BESCHLUSS
21
.
Februar
Ermittlungsverfahren
-2Verdachts
geheimdienstlichen
Agententätigkeit
hier
:
Überwachung
Aufzeichnung
Telekommunikation
betroffene
Netzbetreiberin
:
betroffener
Anschlußinhaber
:
Gegenvorstellung
Netzbetreiberin
wird
zurückgewiesen
.
Gründe
:
Beschluß
25
.
Januar
15/2001
hat
Ermittlungsrichter
Bundesgerichtshofs
Antrag
Generalbundesanwalts
Überwachung
Aufzeichnung
Telekommunikation
Mobiltelefonanschlusses
.....................
Mitteilung
regelmäßig
erfolgenden
Positionsmeldungen
Bewegungsdaten
§
Abs.
gestattet
.
Beschluß
wendet
betroffene
Netzbetreiberin
Gegenvorstellung
bezeichneten
Eingabe
26
.
Januar
Mitteilung
Positionsmeldungen
betrifft
.
macht
geltend
Mitteilung
Daten
werde
Rahmen
Telefongesprächs
anfallen
§
erfaßt
dann
Rahmen
Telekommunikationsvorgangs
entstünden
.
Auch
sei
Erhebung
Daten
technischen
Gründen
möglich
.
tritt
Bundesanwaltschaft
.
II
.
Beschwerde
anfechtbare
§
Abs.
Anordnung
Überwachung
Aufzeichnung
Telekommunikation
richtende
Eingabe
ist
Gegenvorstellung
zulässig
.
ist
jedoch
begründet
.
Netzbetreiberin
ist
§
§
ergangenen
Anordnung
verpflichtet
Ermittlungsbehörden
Standortbestimmung
eingeschalteten
Mobiltelefons
erforderlichen
geographischen
Daten
betroffenen
Funkzellen
unabhängig
mitzuteilen
Mobilgerät
telefoniert
wird
vgl.
LG
NStZ
;
NStZ-RR
84
;
.
Anm
.
;
4
.
Aufl
.
.
13
;
3
.
Aufl
.
.
1
;
Artkämper
Kriminalistik
.
1
.
Überwachung
Aufzeichnung
§
unterliegen
Formen
Nachrichtenübermittlung
Raumüberwindung
nicht-körperlicher
Weise
technischer
Einrichtungen
Ermittlungsrichter
NStZ
;
.
6
;
Kleinknecht/Meyer-Goßner
44
.
Aufl
.
.
.
Gesetzgeber
hat
Vorschriften
auch
neue
zunächst
noch
bekannte
Techniken
Nachrichtenübertragung
bewußt
offen
gehalten
.
ergibt
insbesondere
Ersetzung
Formulierung
Aufnahme
Tonträger
umfassendere
Wort
Aufzeichnung
1
Juli
Kraft
getretene
Poststrukturgesetz
.
S.
Ersetzung
Wortes
Fernmeldeverkehr
Telekommunikation
Begleitgesetz
Telekommunikationsgesetz
17
.
Dezember
.
S.
.
§
weiteren
Anwendungsbereich
gesetzliche
Ermächtigung
Eingriffen
Art
.
Abs.
GG
geschützte
Fernmeldegeheimnis
darstellen
muß
Auslegung
insbesondere
nunmehr
maßgebenden
Begriffs
Telekommunikation
erster
Linie
Grundrecht
ausrichten
BVerfGE
143
;
Ermittlungsrichter
aaO
.
Grundrecht
Fernmeldegeheimnisses
ist
seinerseits
technischen
Entwicklungen
z.B.
heutigen
Möglichkeiten
Speicherung
Verarbeitung
Informationen
Art
Digitalisierung
zeigen
offen
dynamisch
vgl.
Jarass/Pieroth
GG
3
.
Aufl
.
Art
.
.
.
Einbeziehung
neuer
Formen
Telekommunikation
§
überschreitet
Grenzen
Auslegung
Vorschrift
Art
.
GG
Rechtsprechung
Bundesgerichtshofs
gezogen
sind
vgl.
BGHSt
;
.
ist
heute
auch
unstreitig
Grundrecht
Fernmeldegeheimnisses
nur
Kommunikationsinhalt
ebenso
Kommunikationsumstände
umfaßt
;
gehört
insbesondere
gegebenenfalls
oft
Personen
Fernmeldeanschlüssen
Fernmeldeverkehr
stattgefunden
hat
versucht
worden
ist
BVerfGE
;
;
;
vgl.
auch
.
Gesetzgeber
hat
inzwischen
einfachgesetzlich
§
Abs.
wortgleich
§
Abs.
Satz
StGB
ausdrücklich
geregelt
.
auch
weitere
Bestimmungen
Telekommunikationsgesetzes
Gesetzes
ergangenen
Rechtsverordnungen
können
Auslegung
grundrechtseinschränkenden
Norm
§
jedenfalls
wesentliche
Orientierungshilfe
herangezogen
werden
.
nähere
Umstände
Telekommunikation
stellen
Regelungen
insbesondere
Verbindungsdaten
Kommunikationsvorgangs
TKG-Kommentar
2
.
Aufl
.
§
.
§
Abs.
Nr.
Buchst
.
Abgrenzung
Bestandsdaten
Sinne
§
Abs.
Nr.
.
umschrieben
sind
.
neue
TelekommunikationsDatenschutzverordnung
18
.
Dezember
.
S.
definiert
§
Nr.
Verbindungsdaten
nunmehr
ausdrücklich
Bereitstellung
Erbringung
Telekommunikationsdiensten
erhoben
.
können
Begriff
Bereitstellung
deutlich
ergibt
auch
Daten
fallen
bereits
Vorfeld
potentiellen
Telefongesprächs
erhoben
werden
.
technisch
bedingten
Positionsmeldungen
telefonierender
Mobilgeräte
stellen
derartige
Verbindungsdaten
.
erfüllen
Legaldefinition
§
Nr.
Telekommunikation
technische
Vorgang
Aussendens
Übermittels
Empfangens
Nachrichten
Art
Form
Zeichen
Sprachen
Bildern
Tönen
Telekommunikationsanlagen
ist
.
Positionsmeldungen
sind
auch
telefoniert
wird
kommunikationserheblich
Betriebsbereitschaft
sog.
befindlichen
Mobiltelefons
sicherstellen
.
gehört
zwingend
Telefonieren
Mobilgerät
empfangsbereit
halten
sonst
Empfang
Gesprächen
möglich
ist
.
ständig
empfangsbereit
sein
muß
Mobiltelefon
Position
regelmäßig
Netz
mitteilen
.
folglich
auch
insoweit
Telekommunikationsvorgänge
Gesetzgeber
vorgegebenen
weiten
Rahmen
handelt
steht
Strafverfolgungsbehörden
Voraussetzungen
§
technisch
bedingten
Positionsmeldungen
Mobilgeräten
auch
dann
zurückgreifen
telefoniert
wird
.
Vergleich
strafprozessualen
Eingriffsmaßnahmen
engen
Zulässigkeitsvoraussetzungen
Maßnahme
§
bedeutend
geringeren
Gewichts
Offenbarung
Standortdaten
inhaltlichen
Abhören
Telefongesprächen
bestehen
hiergegen
auch
Hinblick
hohen
Rang
Grundrechts
Fernmeldegeheimnisses
Bedenken
§
auch
ausdrücklich
Möglichkeit
Aufenthaltsermittlung
Beschuldigten
eröffnet
.
verfassungsrechtliche
Problematik
derartiger
Standortbestimmungen
Überwachung
digitalen
Kommunikation
Maschinen
auch
allgemeinen
Persönlichkeitsrecht
Art
.
Abs.
.
V.m
.
Art
.
Abs.
GG
liegt
steht
Grundrecht
Art
.
GG
schen
Entwicklungen
bedingten
heutigen
Bedeutung
gesehen
werden
muß
allgemeinen
Persönlichkeitsrecht
speziellere
Grundrecht
darstellt
vgl.
Nack
.
13
;
.
.
Netzbetreiberin
leitet
Einwände
Verpflichtung
Mitteilung
Positionsmeldungen
auch
§
Abs.
Nr.
FernmeldeverkehrÜberwachungsverordnung
18
.
Mai
.
S.
.
Regelung
verpflichtet
Netzbetreiber
überwachten
Mobilanschlüssen
Informationen
nur
Funkzellen
mitzuteilen
Verbindung
abgewikkelt
wird
.
Einwände
greifen
schon
FÜV
§
ergebenden
Eingriffsbefugnisse
ergänzt
noch
einschränkt
lediglich
§
FÜV
formuliert
Anforderungen
Verfahren
technischen
Umsetzung
Überwachungsmaßnahmen
Wie
regelt
.
abgesehen
betrifft
§
Abs.
Nr.
FÜV
Begriff
Verbindung
sachgerechter
systematischer
Auslegung
Bestimmungen
FÜV
nur
Zeiträume
telefoniert
wird
gesamten
Zeitraum
richterlichen
Anordnung
aaO
;
.
13
;
Artkämper
aaO
S.
.
2
.
Standortbestimmung
erforderlichen
Daten
Netzbetreiberin
automatisch
erfaßt
werden
Strafverfolgungsbehörden
online
zugänglich
gemacht
werden
können
hindert
Netzbetreiberin
gesetzlichen
Mitwirkungspflichten
Feststellung
Mitteilung
Funkbereichen
nachzukommen
.
unzumutbare
Belastung
kann
gesehen
werden
.
Klarstellung
sei
allerdings
hingewiesen
Netzbetreiberin
nur
Mitteilung
Funkzelle
Sinne
§
Nr.
FÜV
weitergehenden
Peilungen
Messungen
Funkzelle
verpflichtet
ist
.
Dr.
Richter
Bundesgerichtshof