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94 lines
700 B

BESCHLUSS
AR
11
.
April
Strafsache
gemeinschaftlichen
Raubes
Az
.
:
Js
Staatsanwaltschaft
Az
.
:
AR
Amtsgericht
Zweigstelle
Burglengenfeld
2
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Anhörung
Generalbundesanwalts
11
.
April
beschlossen
:
Einleitung
Vollstreckung
Urteil
Jugendkammer
Landgerichts
5
.
März
verhängten
Jugendstrafe
obliegt
Amtsgericht
.
Gründe
:
örtliche
Zuständigkeit
Einleitung
Vollstreckung
Urteil
Jugendkammer
Landgerichts
5
.
März
verhängten
Jugendstrafe
bestimmt
gemäß
§
§
Abs.
Abs.
.
V.m
.
§
Abs.
Wohnsitz
Verurteilten
.
Aktenlage
wohnt
ist
Jugendrichter
Amtsgerichts
zuständig
.
Eintritt
Volljährigkeit
5
.
Mai
geborenen
Verurteilten
steht
§
Abs.
Satz
ergibt
.
Detter