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98 lines
797 B

BESCHLUSS
AR
28
.
April
Maßregelvollzugssache
Az
.
:
Landgericht
Az
.
:
Ws
MVollz
Ws
MVollz
Oberlandesgericht
2
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
28
.
April
beschlossen
:
Antrag
Angeklagten
Nachholung
rechtlichen
Gehörs
Senatsbeschluss
19
.
März
wird
zurückgewiesen
.
Gründe
:
Gegenvorstellung
Gegenerklärung
bezeichnete
Antrag
Verurteilten
ist
Antrag
Nachholung
rechtlichen
Gehörs
Beschluss
Senats
19
.
März
auszulegen
Beschwerde
Angeklagten
Beschlüsse
Oberlandesgerichts
27
.
Juni
unzulässig
verworfen
wurden
Beschlüsse
Beschwerde
angefochten
werden
können
§
Abs.
Satz
.
Verletzung
rechtlichen
Gehörs
liegt
.
Senat
hat
entscheidungserhebliches
Vorbringen
Verurteilten
übergangen
.
gilt
auch
Berücksichtigung
Ausführungen
Verurteilten
Gegenvorstellung
bezeichneten
Schreiben
.