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126 lines
993 B

BESCHLUSS
AR
2
.
März
Strafsache
Raubes
Az
.
:
Js
Staatsanwaltschaft
Az
.
:
Ls-306
Amtsgericht
Az
.
:
Js
Amtsgericht
ECLI
:
:
2
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Anhörung
Generalbundesanwalts
2
.
März
beschlossen
:
1
.
Abgabebeschluss
Amtsgerichts
Jugendschöffengericht
9
.
September
wird
aufgehoben
.
2
.
Zuständig
Verhandlung
Entscheidung
Sache
ist
Amtsgericht
Jugendschöffengericht
.
Gründe
:
zulässige
Vorlage
Amtsgerichts
Berlin-Tiergarten
hin
ist
Abgabebeschluss
Amtsgerichts
9
.
September
aufzuheben
.
Abgabe
Sache
Wiederaufnahme
gemäß
§
zunächst
vorläufig
eingestellten
Verfahrens
Amtsgericht
Amtsgericht
Berlin-Tiergarten
ist
zwar
zulässig
Angeklagte
Anklageerhebung
Aufenthaltsort
erneut
gewechselt
hat
§
Abs.
Satz
.
Abgabe
ist
jedoch
Generalbundesanwalt
Antragsschrift
genannten
Gründen
unzweckmäßig
.
Angeklagte
hat
Tatvorwurf
gemeinschaftlichen
Raubes
bestritten
.
Anklageschrift
Staatsanwaltschaft
29
.
Januar
genannten
Zeugen
sind
sämtlich
wohnhaft
.
Krehl