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312 lines
2.7 KiB

BESCHLUSS
AR
27
.
September
Bewährungssache
Verstoßes
Ausländergesetz
Az
.
:
Ds
Js
Amtsgericht
Kitzingen
Az
.
:
Landgericht
2
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Anhörung
Generalbundesanwalts
27
.
September
beschlossen
:
Strafvollstreckungskammer
Landgerichts
ist
Bewährungsaufsicht
gemäß
§
treffenden
nachträglichen
Entscheidungen
Urteil
Kitzingen
2
.
Februar
bewilligten
Strafaussetzung
Bewährung
zuständig
.
Gründe
:
Beschluß
Strafvollstreckungskammer
Landgericht
23
.
September
wurde
Vollstreckung
Strafreste
Urteil
Amtsgerichts
23
.
Mai
Gesamtstrafenbeschluß
Amtsgerichts
Hersbruck
13
.
August
Bewährung
ausgesetzt
.
weiteren
Beschluß
Strafvollstreckungskammer
19
.
Mai
wurde
Bewährungszeit
verlängert
.
Urteil
Amtsgerichts
Kitzingen
2
.
Februar
wurde
Angeklagte
Freiheitsstrafe
Monaten
verurteilt
Vollstreckung
Bewährung
ausgesetzt
wurde
.
Landgericht
Strafvollstreckungskammer
Amtsgericht
Kitzingen
erkennendes
Gericht
streiten
Zuständigkeit
Bewährungsaufsicht
nachträglichen
Entscheidungen
§
Urteil
Amtsgerichts
Kitzingen
2
.
Februar
bewilligten
Strafaussetzung
Bewährung
.
II
.
Bundesgerichtshof
ist
gemeinschaftliches
oberes
Gericht
Entscheidung
Zuständigkeitsstreites
berufen
.
Zuständig
ist
Strafvollstreckungskammer
Landgerichts
Satz
.
V.m
.
Abs.
Satz
.
hier
nachträgliche
Gesamtstrafenbildung
gemäß
§
Betracht
kommt
richtet
Zuständigkeit
§
Abs.
Satz
.
Maßgebend
ist
vielmehr
§
Konzentrationsprinzip
Ausdruck
verleiht
.
Vorschrift
wird
Zuständigkeit
Gerichts
nachträgliche
Entscheidungen
Verfahren
gründet
auch
Zuständigkeit
Einzelverfahren
Entscheidungen
treffen
sind
gegeben
wäre
.
Entscheidungszersplitterung
soll
nämlich
vermieden
werden
.
sind
nachträglichen
Entscheidungen
Gericht
Strafvollstreckungsbehörde
konzentriert
Zuständigkeit
Strafvollstreckungskammer
stets
Zuständigkeit
Gerichts
ersten
Rechtszuges
verdrängt
vgl.
u.a.
BGHSt
;
.
gilt
gerade
auch
Fällen
verschiedene
Gerichte
Angeklagten
rechtskräftig
Strafe
verurteilt
haben
§
Satz
Satz
.
Strafvollstreckungskammer
Landgerichts
ist
gemäß
Abs.
Satz
StPO
zuständig
geblieben
Entscheidungen
treffen
sind
Vollstreckung
Restes
Freiheitsstrafen
Bewährung
ausgesetzt
wurde
.
§
Satz
entscheidet
Fällen
Absatzes
Strafvollstreckungskammer
.
Verweis
Fälle
Absatzes
Absatz
Satz
auch
Absatz
Satz
erfaßt
wird
ist
Entscheidung
Bedeutung
Strafvollstrekkungskammer
"
nur
"
zuständig
geblieben
ist
Abs.
Satz
.
Unterscheidung
Fälle
Strafvollstreckungskammer
gemäß
Abs.
Satz
zuständig
ist
§
Abs.
Satz
StPO
zuständig
geblieben
ist
gibt
sachlichen
Grund
.
verdrängt
allgemeinen
Prinzip
Zuständigkeit
Strafvollstreckungskammer
auch
hier
Zuständigkeit
Gerichts
ersten
Rechtszuges
vgl.
auch
Senatsbeschluß
5
.
April
.
Detter
Rothfuß
Otten