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84 lines
637 B

BESCHLUSS
AR
21
November
Strafsache
1
.
2
.
Betruges
hier
:
Gerichtsstandsbestimmung
Az
.
:
Js
Amtsgericht
Js
Staatsanwaltschaft
Js
AG
Amtsgericht
ECLI
:
:
BGH:2018:211118B2ARS198.18.0
2
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Anhörung
Generalbundesanwalts
21
November
beschlossen
:
Abgabebeschluss
gericht
29
.
März
wird
aufgehoben
.
Gericht
ist
weiterhin
Untersuchung
Entscheidung
zuständig
.
Gründe
:
Jugendschöffengericht
Amtsgerichts
ist
weiterhin
Untersuchung
Entscheidung
Sache
zuständig
.
Abgabe
Verfahrens
§
Abs.
Satz
kommt
nur
Betracht
zweckmäßig
ist
.
ist
Gründen
Zuschrift
Generalbundesanwalts
hier
Fall
.
Franke
Grube