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123 lines
969 B

BESCHLUSS
AR
23
.
April
Strafsache
Landfriedensbruch
Az
.
:
Ds
Amtsgericht
Ueckermünde
Az
.
:
Js
Staatsanwaltschaft
2
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Anhörung
Generalbundesanwalts
23
.
April
beschlossen
:
1
.
Abgabebeschluß
Amtsgerichts
Ueckermünde
14
.
Januar
wird
aufgehoben
.
2
.
Untersuchung
Entscheidung
Strafsache
wird
Amtsgericht
Jugendrichter
Berlin-Tiergarten
übertragen
.
Gründe
:
Senat
schließt
Ausführungen
Generalbundesanwalts
zutreffend
ausgeführt
hat
:
"
Abgabe
Verfahrens
Amtsgericht
Ueckermünde
Amtsgericht
Berlin-Tiergarten
gemäß
§
Abs.
.
V.m
.
§
Abs.
war
fehlerhaft
vorausgesetzt
hätte
Angeklagte
Aufenthalt
Erhebung
Anklage
gewechselt
hat
BGHSt
;
Abs.
Abgabe
hier
fehlt
Bl
.
.
.
Abgabebeschluss
unterliegt
Aufhebung
.
§
Abs.
ist
jedoch
Untersuchung
Entscheidung
Strafsache
Wohnsitz
Angeklagten
zuständigen
Amtsgericht
Jugendrichter
Berlin-Tiergarten
übertragen
weitere
Verzögerungen
Verfahrens
vermeiden
.
"
Detter
Roggenbuck