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322 lines
2.9 KiB

BESCHLUSS
16
.
Februar
Strafsache
ausbeuterischer
dirigierender
Zuhälterei
u.a.
1
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
16
.
Februar
gemäß
Abs.
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
wird
Urteil
Landgerichts
19
Juli
Feststellungen
aufgehoben
.
Sache
wird
neuer
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Rechtsmittels
andere
Strafkammer
Landgerichts
zurückverwiesen
.
Gründe
:
Revision
hat
Verfahrensrüge
Erfolg
.
Bestellung
bisherigen
Wahlverteidigers
Rechtsanwalt
Pflichtverteidiger
Angeklagten
verletzte
Recht
wirksame
Verteidigung
Art
.
Abs.
Buchst
.
.
Angeklagte
hatte
dritten
Verhandlungstag
Wahlverteidiger
schriftlich
vorbereiteten
Antrag
Mandat
entzogen
.
Grund
hatte
u.a.
vorgebracht
Verteidiger
habe
nahegelegt
Geständnis
abzulegen
Wahrheit
entspreche
;
sei
Vertrauensverhältnis
mehr
gegeben
.
Verteidiger
hat
Antrag
Stellung
genommen
erklärt
seinerseits
Mandat
gestörten
Vertrauensverhältnisses
niederlege
.
hat
Landgericht
Rechtsanwalt
Pflichtverteidiger
Angeklagten
bestellt
Begründung
angeführt
Vertrauensverhältnis
Verteidiger
Angeklagten
sei
auch
Berücksichtigung
Behauptungen
Angeklagten
Standpunkt
vernünftigen
verständigen
Angeklagten
gestört
.
Entscheidung
beanstandet
Revision
Recht
.
Zwar
steht
Berufung
Angeklagten
gestörtes
Vertrauensverhältnis
Bestellung
bisherigen
Wahlverteidigers
Pflichtverteidiger
jedenfalls
dann
Angeklagten
vorgetragenen
Behauptungen
zwar
erheblich
ersichtlich
unzutreffend
sind
Abs.
Entpflichtung
.
So
war
hier
aber
.
Verteidiger
hatte
erhobenen
Vorwürfen
geäußert
;
Landgericht
ist
Beschluß
ersichtlich
Behauptungen
Angeklagten
ausgegangen
Wortlaut
Intention
nur
so
verstanden
werden
konnten
Verteidiger
besseres
Wissen
Geständnis
geraten
hatte
.
War
aber
so
gewesen
lag
Umstand
Sicht
verständigen
Angeklagten
geeignet
erscheint
Vertrauensverhältnis
beeinträchtigen
.
Verteidiger
erteilte
Rat
wirklich
so
war
steht
freilich
.
Landgericht
hätte
Sachverhalt
weiter
aufklären
können
auch
müssen
Verteidiger
detaillierten
Stellungnahme
aufforderte
;
wäre
Verteidiger
auch
berechtigt
gewesen
Angeklagte
Schweigepflicht
entbunden
hätte
durfte
erhobenen
Vorwurf
Wehr
setzen
.
Fehler
liegt
Landgericht
Behauptung
Angeklagten
ungeprüft
Entscheidung
zugrundegelegt
hat
so
aufgestellt
geeignet
war
Störung
Vertrauensverhältnisses
darzutun
.
nachträgliche
Klärung
Frage
Senat
wäre
mehr
geeignet
Verhältnis
geklagtem
Verteidiger
bereinigen
sachgerechte
Verteidigung
ermöglichen
.
neue
Hauptverhandlung
wird
hingewiesen
Falle
Urteilsgründe
Schuldspruch
dirigierender
Zuhälterei
bisher
festgestellten
Tatsachen
getragen
wird
.
Falle
Verurteilung
Urkundenfälschung
ist
Strafzumessungserwägung
Motiv
Angeklagten
sei
hohem
Maße
mißbilligenswert
rechtlich
angreifbar
.
Antrag
Staatsanwaltschaft
jetzigen
Wahlverteidiger
Angeklagten
Rechtsanwalt
Dr.
gemäß
§
§
Abs.
zurückzuweisen
wird
neu
erkennende
Strafkammer
entscheiden
haben
.
Wahl
Schluckebier