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1.3 KiB

BESCHLUSS
16
.
Mai
Strafsache
versuchten
Mordes
u.a.
1
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
16
.
Mai
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
wird
Urteil
Landgerichts
15
.
Oktober
Feststellungen
aufgehoben
.
Sache
wird
neuer
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Rechtsmittels
andere
Schwurgericht
zuständige
Strafkammer
Landgerichts
zurückverwiesen
.
Gründe
:
Landgericht
hat
Angeklagten
dreifachen
versuchten
Mordes
jeweils
Tateinheit
gefährlicher
Körperverletzung
u.a.
Freiheitsstrafe
Jahren
verurteilt
.
Sachbeschwerde
verschiedene
Verfahrensrügen
gestützte
Revision
Angeklagten
hat
bereits
Verfahrensrüge
Erfolg
so
weiteren
Rügen
mehr
ankommt
.
Rüge
Verletzung
§
führt
Aufhebung
angefochtenen
Urteils
.
Feststellungen
hat
Schwurgerichtskammer
aufgeführt
:
"
Sachverhalt
hat
Angeklagte
zuletzt
Angaben
gemacht
S.
.
macht
Revision
bestätigt
Hauptverhandlungsprotokoll
15
.
Oktober
unwidersprochen
geltend
Verteidiger
Tag
Angeklagten
schriftlich
vorbereitete
Erklärung
abgegeben
hat
Angeklagte
Nachfrage
Erklärung
ausdrücklich
eigen
gemacht
hat
.
Überlegungen
Feststellungen
ausgewirkt
hätte
Anlage
Protokoll
genommene
Erklärung
subjektive
Tatseite
auch
Verhältnisse
Tatort
bezieht
Strafkammer
Erwägungen
einbezogen
worden
wäre
tritt
Senat
eigene
Beweiswürdigung
verwehrt
ist
.
Wahl
Radtke
Jäger