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94 lines
758 B

BESCHLUSS
4
.
April
Strafsache
gefährlicher
Körperverletzung
u.a.
1
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
4
.
April
gemäß
§
Abs.
beschlossen
:
1
.
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
i.
OPf
.
23
November
wird
Maßgabe
verworfen
Ziffer
.
Urteilstenors
jeweils
tateinheitliche
Verurteilung
Beleidigung
Fällen
entfällt
.
2
.
Angeklagte
trägt
Kosten
Rechtsmittels
.
Gründe
:
Generalbundesanwalt
Antragsschrift
zutreffend
ausgeführt
bereits
Strafkammer
angefochtenen
Urteil
hingewiesen
hat
S.
wurde
Straftatbestand
Beleidigung
Fällen
versehentlich
Tenor
aufgenommen
.
Feststellungen
tragen
Verurteilung
entfällt
Tenor
entsprechend
richtig
gestellt
wird
.
Übrigen
hat
Überprüfung
Urteils
bringens
Rechtsfehler
Nachteil
Angeklagten
ergeben
.
Wahl