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2.2 KiB

BESCHLUSS
23
Juli
Strafsache
gefährlicher
Körperverletzung
u.a.
1
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
23
Juli
beschlossen
:
Gegenvorstellung
Nebenklägerin
Senatsbeschluss
12
.
Mai
wird
zurückgewiesen
.
Gründe
:
Nebenklägerin
wendet
Senatsbeschluss
12
.
Mai
Antrag
Bewilligung
Prozesskostenhilfe
Hinzuziehung
Rechtsanwalts
Revisionsinstanz
abgelehnt
worden
ist
.
Beschluss
gleichen
Tag
hat
Senat
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
21
.
Oktober
§
Abs.
verworfen
.
Nebenklägerin
macht
geltend
sei
nachvollziehbar
Antrag
abgelehnt
worden
sei
Gelegenheit
gegeben
worden
wäre
Nachfragen
aktuellen
persönlichen
wirtschaftlichen
Verhältnissen
beantworten
.
Diesbezüglich
nehme
Darlegungen
ersten
Instanz
Bezug
habe
geändert
.
sei
nunmehr
Prozesskostenhilfe
bewilligen
.
Gegenvorstellung
gibt
Senat
Veranlassung
Änderung
Entscheidung
Einklang
ständigen
Rechtsprechung
Bundesgerichtshofs
steht
.
Prozesskostenhilfe
ist
Rechtszug
gesondert
gewähren
§
397a
Abs.
Satz
§
Abs.
Satz
;
erfordert
Instanz
erneut
Prüfung
Darlegung
wirtschaftlichen
Verhältnisse
Antragstellers
insoweit
grundsätzlich
vorgeschriebenen
Vordrucks
§
Abs.
bedienen
hat
.
besonderen
Fällen
kann
zwar
Bezugnahme
früheren
Instanz
abgegebene
Erklärung
ausreichen
vgl.
Beschluss
16
.
März
auch
Bezugnahme
hat
Nebenklägerin
unterlassen
.
Allein
Antrag
Gewährung
Prozesskostenhilfe
löst
auch
Verpflichtung
Senats
wirtschaftlichen
Verhältnisse
ermitteln
.
Erfordernis
Darlegung
ergibt
Gesetz
Hinweises
Senats
Sachlage
Zuwartens
abschließenden
Entscheidung
Senat
bedurfte
.
Prozesskostenhilfe
kann
Zeitpunkt
rückwirkend
bewilligt
werden
erstmals
vollständiges
genehmigungsfähiges
Gesuch
Gericht
vorliegt
vgl.
Beschlüsse
6
.
Dezember
;
30
.
September
;
Beschluss
13
.
März
.
Übrigen
kam
schon
allein
Gewährung
Prozesskostenhilfe
Betracht
anwaltliche
Vertretung
Hinblick
nur
Angeklagten
eingelegte
§
Abs.
unbegründete
Revision
erforderlich
ist
.
§
397a
Abs.
Satz
darf
Prozesskostenhilfe
Vorliegen
wirtschaftlichen
Voraussetzungen
nur
gewährt
werden
Verletzte
Interessen
selbst
ausreichend
wahrnehmen
kann
zuzumuten
ist
397a
Abs.
Prozesskostenhilfe
5
.
Voraussetzungen
liegt
.
Raum
Rothfuß
Jäger
Mosbacher