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53 lines
459 B

BESCHLUSS
16
November
Strafsache
Mordes
u.a.
1
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
16
November
gemäß
§
Abs.
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
23
.
Juni
wird
Maßgabe
unbegründet
verworfen
Sache
erlittene
Freiheitsentziehung
Verhältnis
verhängte
Freiheitsstrafe
angerechnet
wird
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
Nebenklägern
Revisionsverfahren
entstandenen
notwendigen
Auslagen
tragen
.
Wahl
Rothfuß
Hebenstreit
Jäger