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52 lines
399 B

BESCHLUSS
StR
12
.
August
Strafsache
schweren
räuberischen
Diebstahls
1
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
12
.
August
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
wird
Antragsschrift
Generalbundesanwalts
7
Juli
genannten
Gründen
Maßgabe
gemäß
§
Abs.
§
Abs.
unbegründet
verworfen
Fall
.
F.
Urteilsgründe
Einzelstrafe
Monat
festgesetzt
wird
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
Wahl