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162 lines
1.4 KiB

BESCHLUSS
22
.
Juni
Strafsache
versuchten
Totschlags
ECLI
:
:
1
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Antrag
Generalbundesanwalts
Anhörung
Beschwerdeführers
22
.
Juni
gemäß
Abs.
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
wird
Urteil
Landgerichts
20
.
Januar
Feststellungen
aufgehoben
.
Sache
wird
neuer
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Rechtsmittels
andere
Schwurgerichtskammer
Landgerichts
zurückverwiesen
.
Gründe
:
Landgericht
hat
Angeklagten
versuchten
Totschlags
Freiheitsstrafe
Jahren
verurteilt
.
Verletzung
formellen
materiellen
Rechts
gestützte
Revision
Angeklagten
hat
Verfahrensrüge
Erfolg
.
Rüge
Verletzung
§
führt
Aufhebung
angefochtenen
Urteils
.
Landgericht
hat
Einlassungsverhalten
Angeklagten
ausgeführt
lediglich
Eröffnung
Haftbefehls
Festnahme
geständig
eingelassen
habe
Inhalt
Erklärung
darzulegen
.
Ausdrücklich
wird
festgestellt
Hauptverhandlung
Sache
eingelassen
habe
S.
.
macht
Revision
bestätigt
Hauptverhandlungsprotokoll
19
.
Januar
geltend
Verteidiger
vierten
Hauptverhandlungstag
schriftlich
vorbereitete
Erklärung
abgegeben
habe
Angeklagte
Erklärung
ausdrücklich
Eigen
gemacht
habe
.
Sachdarstellung
hat
Verfahrensrüge
Erfolg
.
Senat
ist
verwehrt
Überlegungen
anzustellen
Inhalt
Anlage
Protokoll
genommenen
Revision
mitgeteilten
Erklärung
Angeklagten
Feststellungen
Urteils
ausgewirkt
hätte
Strafkammer
Erwägungen
einbezogen
worden
wäre
Beweiswürdigung
allein
Tatgericht
obliegt
.
Raum
Jäger