You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

383 lines
3.4 KiB

BESCHLUSS
StR
10
November
Strafsache
bandenmäßigen
Betruges
u.a.
1
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
10
November
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
20
.
Juni
wird
Maßgabe
unbegründet
verworfen
Angeklagte
bandenmäßigen
Betruges
Fällen
Fällen
Tateinheit
Urkundenfälschung
versuchten
bandenmäßigen
Betruges
Fällen
Fällen
Tateinheit
Urkundenfälschung
gewerbsmäßiger
Hehlerei
Fällen
schuldig
ist
Liste
angewandten
Vorschriften
StGB
entfällt
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
Gründe
:
Landgericht
hat
Angeklagten
bandenmäßigen
Betruges
Fällen
Fällen
Tateinheit
Urkundenfälschung
versuchten
gewerbsmäßigen
Betruges
Fällen
Fällen
Tateinheit
Urkundenfälschung
gewerbsmäßiger
Hehlerei
Fällen
schuldig
gesprochen
samtfreiheitsstrafe
Jahren
Monaten
verurteilt
.
Kompensation
konventionswidrigen
Verfahrensverzögerung
hat
Monate
vollstreckt
erklärt
.
Verurteilung
wendet
Angeklagte
näher
begründete
Rüge
Verletzung
materiellen
Rechts
gestützten
Revision
.
Rechtsmittel
führt
lediglich
Tenor
ersichtlichen
Abänderung
Schuldspruchs
§
Abs.
;
Übrigen
hat
Erfolg
.
1
.
Landgericht
hat
Angeklagten
Betrugstaten
verurteilt
.
rechtsfehlerfrei
festgestellte
Sachverhalt
belegt
indes
nur
Betrugsfälle
nämlich
vollendete
versuchte
Taten
bandenmäßigen
Betruges
Tatkomplex
insgesamt
vollendete
versuchte
Taten
Tatkomplex
.
weiterer
vollendeter
Betrug
.
Aufnahme
Betrugstaten
Urteilsformel
handelt
offensichtliches
Versehen
Landgericht
Rahmen
rechtlichen
Würdigung
zutreffend
nur
Fällen
Betruges
ausgegangen
ist
Taten
auch
nur
Einzelstrafen
verhängt
hat
.
Senat
ändert
Schuldspruch
Antrag
Generalbundesanwalts
Angeklagte
lediglich
Fällen
versuchten
bandenmäßigen
Betruges
schuldig
ist
.
Aufhebung
Einzelstrafe
bedarf
Landgericht
Fälle
lediglich
Einzelstrafen
verhängt
hat
;
Gesamtstrafausspruch
ist
Fehler
ebenfalls
betroffen
.
2
.
Landgericht
Angeklagten
Fall
Ordnungsnummer
vollendeten
bandenmäßigen
Betruges
lediglich
Versuchs
verurteilt
hat
sieht
Senat
rung
Urteilsformel
.
Angeklagte
ist
Rechtsfehler
beschwert
.
gilt
Landgericht
Zahl
Fälle
Angeklagte
jeweils
tateinheitlich
Urkundenfälschung
begangen
hat
Urteilsformel
niedrig
angegeben
hat
.
Auch
beschwert
Angeklagten
.
3
.
Norm
§
StGB
ist
Liste
angewandten
Vorschriften
streichen
Angeklagte
Vorschrift
strafbar
gemacht
hat
.
4
.
weitergehende
Revision
Angeklagten
ist
Gründen
Antragsschrift
Generalbundesanwalts
unbegründet
Sinne
§
Abs.
.
Abfassung
Urteilsgründe
namentlich
Teil
unterschiedliche
Bezeichnung
Einzelfälle
Sachverhalt
Beweiswürdigung
rechtlicher
Würdigung
Strafzumessung
gibt
Senat
jedoch
folgendem
Hinweis
:
Wird
Tatserie
abgeurteilt
ist
ratsam
Urteilsgründen
einzelnen
Taten
Rahmen
Sachverhaltsdarstellung
einheitliche
Ordnungsziffern
vergeben
durchgängig
Beweiswürdigung
rechtlicher
Würdigung
Strafzumessung
weiterzuverwenden
.
kann
Bestand
Urteils
insgesamt
gefährden
hier
Urteilsgründe
inkonsistenten
Nummerierung
mehr
weiteres
verständlich
sind
Ermittlung
Einzeltaten
verhängten
Strafen
kaum
vollständige
Rekonstruktion
tabellarische
Exzerpierung
Urteilsinhalts
möglich
ist
vgl.
468
;
.
11
.
Februar
m.w
.
.
vorliegenden
Fall
ist
revisionsgerichtliche
Überprüfung
zwar
mangelnde
Sorgfalt
Abfassung
Urteilsgründe
Tatgerichts
erheblich
erschwert
worden
.
Nachprüfung
Urteils
unauflösbaren
Widersprüche
ergeben
haben
hat
Senat
Darstellungsmängel
letztlich
noch
durchgreifend
erachtet
.
Wahl
Jäger
Hebenstreit