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86 lines
763 B

BESCHLUSS
20
.
April
Strafsache
1
.
2
.
schwerer
räuberischer
Erpressung
u.a.
1
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
20
.
April
beschlossen
:
Revisionen
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
20
November
werden
unbegründet
verworfen
Nachprüfung
Urteils
Grund
Revisionsrechtfertigungen
Rechtsfehler
Nachteil
Angeklagten
ergeben
hat
§
Abs.
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
Nebenkläger
Revisionsverfahren
entstandenen
notwendigen
Auslagen
tragen
.
Entscheidung
Gewährung
Prozeßkostenhilfe
Nebenkläger
bedarf
Landgericht
Beschluß
27
.
Juni
Rechtsanwalt
rechtswirksam
gemäß
§
Beistand
Nebenklägers
bestellt
hat
Beschluß
zusätzlichen
Gewährung
Prozeßkostenhilfe
Hauptverhandlung
28
Juli
rechtskräftigen
Abschluß
Verfahrens
fortwirkt
.
Boetticher