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327 lines
2.4 KiB

BESCHLUSS
19
.
Dezember
Rechtsstreit
ECLI
:
:
IV
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Vorsitzende
Richterin
Richter
Richterin
Richter
Richterin
Dr.
19
.
Dezember
beschlossen
:
1
.
Antrag
Klägers
Rechtsbeschwerdeverfahren
Notanwalt
beizuordnen
wird
abgelehnt
.
2
.
Rechtsbeschwerde
Beschluss
Hanseatischen
Oberlandesgerichts
9
.
Zivilsenat
20
.
Oktober
wird
Kosten
Klägers
unzulässig
verworfen
.
Gegenstandswert
:
bis
zu
Gründe
:
Kläger
begehrt
Ersatzleistungen
Beklagten
bestehenden
Gebäudeversicherung
.
Landgericht
hat
Klage
hier
Interesse
abgewiesen
.
Oberlandesgericht
hat
Berufung
Klägers
unzulässig
verworfen
.
Kläger
hat
hiergegen
persönlich
Rechtsbeschwerde
eingelegt
ausgeführt
habe
Rechtsanwalt
gewinnen
können
Verfahren
weiterzuführen
.
II
.
Antrag
Klägers
Antrag
Beiordnung
auszulegen
ist
ist
begründet
.
§
Abs.
kann
Partei
Rechtsanwalt
beig
eordnet
werden
Vertretung
bereiten
Rechtsanwalt
findet
Rechtsverfolgung
mutwillig
aussichtslos
erscheint
.
1
.
erstgenannte
Voraussetzung
ist
nur
erfüllt
Partei
zumutbare
Anstrengungen
unternommen
vergeblichen
Be
mühungen
Gericht
substantiiert
dargelegt
gegebenenfalls
hgewiesen
hat
Senatsbeschlüsse
20
.
September
.
4
;
25
.
Mai
.
4
;
22
Juli
juris
.
m.w
.
.
fehlt
hier
.
Vortrag
Klägers
ist
schon
entnehmen
ndesgerichtshof
zugelassenen
Rechtsanwalt
gewandt
hätte
.
2
.
Rechtsverfolgung
Klägers
erscheint
auch
aussichtslos
Rechtsbeschwerde
Versäumung
Beschwerdefrist
unzulässig
verwerfen
ist
.
Wiedereinsetzung
vorigen
Stand
kommt
Betracht
.
Zwar
kann
Partei
hrer
Vertretung
bereiten
Rechtsanwalt
gefunden
hat
Fall
Beste
llung
Notanwalts
Wiedereinsetzung
vorigen
Stand
gewährt
werden
.
setzt
allerdings
Partei
Beste
llung
Notanwalts
erforderlichen
Voraussetzungen
noch
laufenden
Frist
darlegt
Senatsbeschlüsse
20
.
.
5
;
25
.
Mai
.
5
;
22
Juli
.
m.w
.
.
hat
Kläger
getan
.
Selbst
Klägers
unterstellte
habe
Antrag
Bewilligung
Prozesskostenhilfe
Beiordnung
Rechtsanwalts
gehandelt
käme
Wiedereinsetzung
vorigen
Stand
Versäumung
B
eschwerdefrist
Betracht
.
setzte
Pa
rtei
laufenden
Rechtsmittelfrist
nur
Prozessko
stellt
auch
Bewilligung
Prozes
skostenhilfe
erforderlichen
Unterlagen
beibringt
Beschluss
23
.
April
.
m.w
.
.
ist
hier
geschehen
.
.
Rechtsbeschwerde
ist
gemäß
§
Abs.
unzulässig
verwerfen
Beschwerdefrist
Bundesgerichtshof
zugelassenen
Rechtsanwalt
eingelegt
worden
ist
§
Abs.
Satz
§
Abs.
Satz
§
.
Felsch
Dr.
Vorinstanzen
:
Entscheidung
OLG
Entscheidung
20.10.2016